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Mutterschutz – Schutzfristen vor und nach der Entbindung

Mutterschutz

Werdende und frischgebackene Mütter müssen geschützt werden, damit sie und ihr Kind bei der Arbeit keinen Schaden nehmen.

Zu welchen Zeiten dieser Mutterschutz genau gilt, regelt das Gesetz. Hier eine kurze Ãœbersicht der in Deutschland geltenden Schutzfristen:

Schutzfristen vor der Entbindung

Sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin beginnt die Schonzeit für werdende Mütter. Das gilt auch, wenn das Kind sich Zeit lässt zur Welt zu kommen, die Schutzfrist läuft dann einfach bis zur Geburt weiter.

In dieser Zeit darf die werdende Mutter nur noch dann arbeiten, wenn sie es ausdrücklich wünscht. Niemand darf sie zwingen zur Arbeit zu kommen. Außerdem kann sie ihre Entscheidung jederzeit widerrufen, wenn sie merkt, dass sie das Arbeiten doch überfordert.

Unser Tipp an alle werdenden Mütter: hört auf euren Körper, eure Gesundheit und die eures Babys sind wichtiger als alles andere!

Schutzfristen nach der Entbindung

Nach der Geburt sollte die Neu-Mutter es ebenfalls langsam angehen lassen. Acht Wochen nach der Geburt herrscht ein absolutes Beschäftigungsverbot! In dieser Zeit dürfen Mütter auch dann nicht arbeiten, wenn sie es selbst möchten.

Ist euer Baby eine Frühgeburt oder habt ihr Mehrlinge bekommen, dann gilt sogar eine Schonfrist von 12 Wochen nach der Entbindung. Für die Feststellung, dass eine Frühgeburt im medizinischen Sinne vorliegt, ist ein ärztliches Zeugnis maßgebend.

Kommt euer Baby ein wenig später als geplant, dann gelten die oben genannten Fristen trotzdem. Sie verkürzen sich nicht.

Besonderer Schutz stillender Mütter

Für Mütter, die ihre Babys stillen, gelten besondere Schutzvorschriften. Zum einen, damit die Muttermilch nicht mit gefährlichen Stoffen belastet ist und zum anderen, um die Mutter vor Stress zu schützen, der vielleicht den Milchfluss vermindern könnte.

Daher dürfen stillende Mütter nicht mit bestimmten Gefahrenstoffen in Berührung kommen und auch keine Akkord- oder Fließbandarbeiten erledigen. Auch zu bestimmten körperlich-schweren oder belastenden Arbeiten dürfen sie nicht herangezogen werden.

Zusätzlich stehen der stillenden Mutter besondere Stillpausen während der Arbeitszeit zu. Diese Stillzeiten sind gesetzlich geregelt:

  • mindestens zweimal täglich eine halbe Stunde
  • oder einmal pro Tag eine Stunde.

Arbeitet die stillende Mutter mehr als acht Stunden zusammenhängend, d.h. ohne mindestens zwei Stunden Pause zwischendurch, so kann sie verlangen, dass sie

  • zweimal eine Stillzeit von mindestens 45 Minuten nehmen darf
  • oder, wenn in der Nähe der Arbeitsstätte keine Stillgelegenheit vorhanden ist, einmal eine Stillzeit von mindestens 90 Minuten einlegen kann.

Ganz wichtig: die Stillzeit ist Teil der normalen Arbeitszeit. Das heißt sie darf nicht nachgearbeitet werden und wird ganz normal vergütet. Auch eine Verrechnung mit sonstigen Pausenzeiten gibt es nicht.

Alle Informationen zum Mutterschutz

Da der Mutterschutz ein sehr umfangreiches Thema ist, haben wir die Informationen in mehrere Beiträge gesplittet. Es folgen noch weitere Informationen in loser Serie, bereits erschienene Beiträge sind verlinkt:

Weitere Regelungen zum Schutz werdender Mütter

Regelungen zum Schutz gebärfähiger Frauen, werdender und stillender Mütter finden sich u. a. in folgenden gesetzlichen Vorschriften:

  • Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium (MuSchG),
  • Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V), früher geregelt in der Reichsversicherungsordnung (RVO),
  • Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte (KVLG),
  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV),
  • Biostoffverordnung (BioStoffV),
  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV),
  • Röntgenverordnung (RöV),
  • Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) sowie in
  • speziellen landesrechtlichen Regelungen.

Weitere Informationen zum Mutterschutz gibt es beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Leitfaden zum Mutterschutz

Mutterschutz – Schutzfristen vor und nach der Entbindung

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