Der Mindestlohn gilt auch für Mini-Jobber im privaten Haushalt!
Der Mindestlohn gilt auch für Beschäftigte in privaten Haushalten. Seit dem 1. Oktober 2022 müssen mindestens 12,00 EUR pro Stunde gezahlt werden.
Der Mindestlohn gilt auch für Beschäftigte in privaten Haushalten. Seit dem 1. Oktober 2022 müssen mindestens 12,00 EUR pro Stunde gezahlt werden.