Der Mindestlohn gilt auch für Mini-Jobber im privaten Haushalt!
Der Mindestlohn gilt auch für Beschäftigte in privaten Haushalten. Seit dem 1. Januar 2017 müssen mindestens 8,84 EUR pro Stunde gezahlt werden.
Der Mindestlohn gilt auch für Beschäftigte in privaten Haushalten. Seit dem 1. Januar 2017 müssen mindestens 8,84 EUR pro Stunde gezahlt werden.
Klare Leseempfehlung: Leonie Winter – Unter Umständen verliebt. Ein wunderbares Buch für alle, die in anderen Umständen sind oder es mal waren.