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Geldanlage für Kinder – das müssen Sie beachten

Geldanlage für Kinder
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Wer Geld für Minderjährige anlegen möchte, muss die so genannte Mündelsicherheit beachten. Dieser gesetzliche Begriff regelt Geldanlagen  für eine Person, die selbst keine Geschäftsfähigkeit besitzt, durch einen gesetzlichen Vormund. Vormund können die Eltern oder andere Erziehungsberechtigte sein, aber auch Pfleger und andere Betreuer können als Vormund agieren. Ein Mündel, also eine vor dem Gesetz unmündige Person, die selbständig keine Rechtsgeschäfte tätigen kann, ist außerdem nicht immer ein Minderjähriger. Mündel sind Personen jeden Alters, die unter Vormundschaft gestellt sind.

Banken bewerben Tagesgeld als eine der beliebtesten Anlageformen auch für Kinder. Da in der Regel die Eltern oder aber auch nahe Verwandte wie Großeltern, Onkel oder Tante für die Sprösslinge vorsorgen möchten, bietet sich Tagesgeld als mündelsichere Geldanlage an. Doch sollten Sie bei jedem Angebot genau prüfen, ob die Anlage wirklich mündelsicher ist. Worauf es ankommt, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Was sind mündelsichere Anlagen?

Die Rechtsgrundlage für mündelsichere Anlagen bildet §1807 BGB. Mündelsicher bedeutet, dass die Geldanlage für Kinder vor Wertverlusten geschützt ist. Dies ist laut Rechtsprechung bei Bundesschatzbriefen, Bundesanleihen, Länderanleihen, inländischen Hypotheken, Grundschulden, Rentenschulden, Pfandbriefen oder Konten bei Banken und Sparkassen der Fall, die eine entsprechende Einlagensicherung für die Geldanlage vorweisen können.

Im Allgemeinen werden Sparbücher, Tagesgeld und Festgeld zu den mündelsicheren Anlagen gerechnet, allerdings nur, wenn die Bank die Voraussetzung der Einlagensicherung garantiert und das angelegte Geld die Einlagensicherung der Bank nicht übersteigt. Die Mündelsicherheit bei Geldanlagen legt zudem fest, dass die Geldanlage verzinslich zu erfolgen hat und daraus keine laufenden Ausgaben bestritten werden dürfen, bzw. das Geld nicht zum Nachteil des Mündels verwendet werden darf.

Gesetzliche und freiwillige Einlagensicherung

Die Einlagensicherung der Banken und Sparkassen ist eine wichtige Voraussetzung für mündelsichere Geldanlagen wie das Tagesgeld. Sie gibt an, bis zu welcher Höhe und auf welcher Basis die Geldanlagen der Kunden im Falle einer Insolvenz abgesichert sind.

Das sogenannte Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz regelt die gesetzliche Einlagensicherung für alle deutschen Banken. Demnach sind alle Geldanlagen bei deutschen Banken und Sparkassen zu 100% und bis maximal 100.000 Euro pro Person geschützt.

Auch bei zahlreichen europäischen Banken gilt die 100.000 Euro Grenze. Möchten Sie Geld bei einer ausländischen Bank anlegen,  sollten Sie sich grundsätzlich immer über die Höhe der gesetzlichen Einlagensicherung informieren. Darüber hinaus können sich Banken freiwilligen Einlagensicherungsfonds von Bankenverbänden anschließen und so den Betrag der Einlagensicherung um ein Vielfaches erhöhen.

So finden Sie das richtige mündelsichere Tagesgeld

Die Angebotspalette für Tagesgeld im Internet ist sehr groß. Nicht nur deutsche Banken werben hier um die Gunst der Kunden und mit Tagesgeldkonten für Minderjährige. Auch ausländische Banken mit deutschen Niederlassungen sind zahlreich vertreten.

Tagesgeld, das mündelsicher und dazu noch rentabel ist, erfüllt folgende Kriterien:

  • Es ist mindestens eine gesetzliche Einlagensicherung vorhanden
  • Höhe der Einlagensicherung deckt den Anlagebetrag ab
  • Attraktiver Zinssatz, der deutlich über Sparbuchniveau liegt
  • Kurze Intervalle der Zinsgutschrift (Zinseszinsvorteil)
  • Taggenaue Verzinsung
  • Tägliche Verfügbarkeit
  • Keine Kündigungsfristen
  • Ohne Kontoführungsgebühren
  • Festzinsgarantie für einen bestimmten Zeitraum (wird meist für Neukunden gewährt)

Kleiner Tipp: Es empfiehlt sich, das Konto auf den Namen des Kindes anzulegen, damit es seinen eigenen Sparer-Pauschbetrag für Kapitalerträge geltend machen kann. Damit bleiben Zinserträge aus der Tagesgeldanlage bis zum gesetzlich festgelegten Wert steuerfrei. Die Abgeltungssteuer wird von der Bank nicht einbehalten und abgeführt, wenn ein entsprechender Freistellungsauftrag gestellt wird.

2 Kommentare

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    Ganz ehrlich? Ich bin Banker und Mutter und Blogger, dieser Beitrag erzählt ständig von Mündelsicherheit, sehr schön, ein Nebensatz hätte auch gereicht, allerdings fehlen ganz wichtige Infos und Ratschläge wer Anlegen darf zur Verfügungsgewalt, der Eltern und der Verwandten, die Anlage auf Treuhandkonten, wer darf überhaupt ein Konto anlegen und wer muss unterschreiben. Da hätte man vielleicht besser jemanden gefragt der sich damit auskennt ;-)
    Im Übrigen ist Tagesgeld jetzt nicht wirklich das was spannend ist bei der Geldanlage für Kinder, denn hier ist die tägliche Verfügbarkeit nicht wichtig und meist geht es bei Kindern weniger um Anlage eines festen Betrags, sondern um Ansparen.

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