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Färben, Putzen, Versiegeln – Diese Zahnprophylaxe bei Kindern zahlt die Krankenkasse!

Zahnprophylaxe bei Kindern

Für den Nachwuchs nur das Beste. Gesunde Ernährung, gesunde Zähne und regelmäßige Besuche beim Zahnarzt und Zahnprophylaxe bei Kindern sind für viele Eltern selbstverständlich. Auch schon bei den Kleinsten, denn die Milchzähne bilden die Basis für das spätere Gebiss.

Viele Zahnärzte bieten inzwischen auch schon eine professionelle Zahnreinigung bei Kindern an – und berechnen diese privat. Dabei gibt es eine Reihe von Leistungen, die die gesetzlichen Krankenkassen bei Kindern übernehmen! Wir verraten euch, welche das sind.

Zahnprophylaxe bei Kindern – es muss nicht teuer sein!

Viele Erwachsene nutzen regelmäßig die Angebote für eine professionelle Zahnreinigung, genannt Prophylaxe, und zahlen dafür häufig sogar über 100 Euro pro Termin. Die Zähne werden gereinigt, Zahnstein entfernt, manchmal zum Schutz versiegelt.

Auch für Kinder bieten viele Zahnärzte diese Prophylaxe an – und kassieren dafür privat. Manchmal gibt es die Kinderprophylaxe zu günstigeren Tarifen, doch auch hier fallen oft schon 50 Euro oder mehr an.

Viel Geld, erst recht, wenn eine Familie mehrere Kinder hat …

Was viele nicht wissen: Für Kinder, im Alter von 6 – 17 Jahren gibt es Individualprophylaxe-Maßnahmen, die die Krankenkasse bezahlt. Sie stellen einen wichtigen Beitrag zur Mundhygiene und Zahngesundheit dar, deshalb solltet ihr den Zahnarzt danach fragen.

Zahnprophylaxe für Kinder

Individualprophylaxe für Kinder: IP1 bis IP5

Im Folgenden beschreiben wir die Leistungen, die die Krankenkasse für Kinder übernimmt im Einzelnen.

Die IP1 – Bestandsaufnahme

Die IP1 dient dazu, den sogenannten Mundhygienestatus zu erstellen. Der Zahnarzt – oder eine Zahnarzthelferin – färbt die Zähne des Kindes ein, um zu zeigen, wo es Zahnbelag hat und selbst noch besser putzen kann. Außerdem gibt die Behandlung Rückschluss darauf, ob und wo das Zahnfleisch entzündet ist.

Zahnprophylaxe für Kinder

Die IP2 – Beratung und Aufklärung

Im Gespräch mit dem Kind – und ggf. seinen Eltern – klärt der Zahnarzt über die Ursachen von Karies und Zahnfleischerkrankungen auf. Dazu zeigt er dem Kind, wie es seine Zähne richtig putzt und geht auch auf die richtige Ernährung ein.

Außerdem erfolgt eine Beratung über die richtige Anwendung von Zahnpasta und ggf. Fluorschutz-Gel. (Die IP3 ist eine mögliche Wiederholung von IP1 und IP2, wird aber meistens vernachlässigt.)

Die IP4 – Schutz für die Zähne

Im Rahmen dieser Maßnahme werden die Zähne mit fluorhaltigen Lacken behandelt und so vor Kariesbefall geschützt. Diese Behandlung wird in einigen Fällen auch schon bei Kindern vor dem 6. Geburtstag bezahlt, z. B. wenn ein erhöhtes Kariesrisiko vorliegt.

Die IP5 – Versiegelung der Backenzähne

Die bleibenden Backenzähne können im Rahmen dieser Maßnahme auf Kosten der Krankenkasse mit Lack versiegelt werden. Manchmal ist eine Versiegelung auch bei Schneidezähnen sinnvoll, dies übernimmt die Kasse allerdings nicht.

Zahnprophylaxe bei Kindern – Fragt den Zahnarzt!

Sprecht den Zahnarzt eurer Kinder auf jeden Fall auf diese Leistungen an. Sie decken nicht immer alle nötigen Maßnahmen ab, sind aber eine gute Grundlage für gesunde Zähne und Mundhygiene.

Die meisten der Maßnahmen werden zweimal jährlich von der Kasse übernommen, in einigen Fällen sogar viermal jährlich.

Zahnprophylaxe

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