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Kindergeld – die wichtigsten Infos!

Kindergeld

Kinder gehören mit Abstand zu den schönsten Dingen, die das Leben so für uns bereithält. Allerdings ist es auch nicht ganz günstig, sie großzuziehen. Schätzungen zufolge kostet jedes Kind weit über 100 000 Euro bis zu seinem 18. Geburtstag. Das „Wall Street Journal“ geht sogar von 180 000 Euro aus – und die Kosten für ein mögliches Studium sind darin noch nicht enthalten.

Aus diesem Grund versucht der Staat, Eltern etwas zu entlasten, u. a. durch die Zahlung von Kindergeld. Das Elternhandbuch hat die wichtigsten Infos zum Thema zusammengetragen.

Wer bekommt Kindergeld?

Kindergeld erhält jeder, der ein Kind in seinem Haushalt aufzieht und das Sorgerecht für sie hat. Das sind normalerweise die leiblichen Eltern. Unter bestimmten Voraussetzungen können es aber auch Adoptiv-, Pflege- oder die Großeltern sein. Es sind also nicht die Kinder selbst, die das Geld bekommen, da es als Finanzhilfe für Erziehungsberechtigte vorgesehen ist.

Leben die Eltern getrennt, bekommt nur ein Elternteil die Sozialleistung. Im Normalfall ist es derjenige, in dessen Haushalt das Kind überwiegend lebt.

Das Kindergeld wird auf jeden Fall bis zum vollendeten 18. Lebensjahr geleistet. Unter bestimmten Voraussetzungen aber auch darüber hinaus. Im Falle einer schulischen Ausbildung oder eines Studiums zum Beispiel. Dann besteht Anspruch auf Zahlung bis zum vollendeten 25. Lebensjahr. Es sei denn, das Kind hat ein Einkommen von mehr als 8.130 Euro monatlich.

Ist das Kind nach dem Schulabschluss arbeitslos gemeldet, gibt es bis zum 21. Lebensjahr Kindergeld. Behinderte Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht allein bestreiten können, können auch über das 25. Lebensjahr hinaus Kindergeld bekommen.

Übrigens: Kindergeld ist nicht vom Einkommen der Eltern abhängig. Egal, ob Hartz IV-Empfänger oder Top-Manager – Alle Eltern bekommen es!

Was muss ich tun, um Kindergeld zu bekommen?

Es muss bei der Familienkasse der zuständigen Gemeinde beantragt werden, sobald die Geburtsurkunde ausgestellt ist.

Achtung: Die Familienkasse ist nicht beim Einwohnermeldeamt angesiedelt, sie gehört zur Arbeitsagentur! Alle Infos und Formulare gibt es auch online zum Download bei der Bundesagentur für Arbeit.

Wie hoch ist das Kindergeld?

Am 1. Januar 2018 erhöhte die Bundesregierung das Kindergeld um zwei Euro pro Monat. Das bedeutet zunächst:

  • 194 Euro für die ersten beiden Kinder
  • 200 Euro fürs dritte Kind
  • 225 Euro für jeden weiteren Nachwuchs

Ab 1. Juli 2019 gibt es nochmal weitere zehn Euro pro Monat obendrauf.

Wichtig: Wer Kindergeld bekommen möchte, braucht ein Bankkonto. Es wird nicht bar ausgezahlt!

Hätten Sie es gewusst? Nicht jede Familie bekommt ihr Kindergeld am gleichen Tag. Während einige Familien es am Monatsanfang bekommen, müssen andere bis zum Monatsende warten. Die Auszahlung wird nach der sogenannten Kindergeld-Nummer gestaffelt. Bei der Arbeitsagentur gibt es eine Übersicht, wie das Kindergeld gezahlt wird.

Weitere Infos rund um das Thema Kindergeld findet ihr hier: kindergeld.org

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Kategorie: Geld & Gesetze

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Die Stroscheins

Ist freie Journalistin in Hamburg und arbeitet für verschiedene Zeitschriften großer Verlagshäuser wie z.B. HÖRZU. Nic mag ihren Job und liebt Geschichten über Menschen aller Art. Auf ihrem Blog NicMag.de gibt sie diesen Geschichten virtuell Raum.

2 Kommentare

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    Kleiner Tipp für Mütter, deren Männer bereits Kinder aus anderen Beziehungen haben. Wenn sie das Kindergeld auf den Mann anmelden, werden dessen Kinder mitgezählt. Das heißt, eine Frau, die mit einem Mann ein Kind bekommt, der bereits zweifacher Vater ist, kann also gleich 194 Euro, also den Satz für das dritte Kind bekommen, auch wenn es ihr erstes Kind ist.
    Liebe Grüße,
    Susanne

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