Im Elternhandbuch sind Gastautoren willkommen. Denn niemand kann für alle Themen rund um Familie, Kinder & Erziehung das jeweils nötige Fachwissen haben. Daher freuen wir uns, wenn wir kompetente Experten gewinnen können, die Beiträge im Elternhandbuch veröffentlichen.
Hier haben wir ein paar Informationen für Gastautoren zusammengestellt:
Kontaktaufnahme
Bitte mailt uns an, wenn ihr gerne einen Beitrag im Elternhandbuch veröffentlichen möchtet. Nicht einfach einen Text schicken!
Wir wünschen uns für den Erstkontakt:
- Eine kurze Vorstellung desjenigen, der uns da anmailt.
- Eine Signatur in der Mail, aus der wir entnehmen können, wo derjenige wohnt und wie wir ihn telefonisch erreichen können.
- Und neben dem Vornamen auch einen Nachnamen, den hat ja eigentlich jeder.
Schön wäre es natürlich, wenn ihr schon ein paar Themenideen habt. Dann können wir viel schneller prüfen, ob das ins Elternhandbuch passt.
Anforderungen an den Text
Die Textlänge sollte mind. 500 Worte mit Zwischenüberschriften und Absätzen sein. Evtl. werden wir Änderungen am Inhalt vornehmen.
Rechtschreibung, Grammatik und das Layout des Textes müssen angemessen sein. Egal, wie wertvoll die Informationen in einem Beitrag sind, wenn sie nicht ansprechend aufbereitet werden, liest niemand den Text! Der Beitrag sollte daher in einer lesbaren Form vorliegen und sinnvoll strukturiert (Zwischenüberschriften, Aufzählung, Tabelle, usw.) sein.
Der vom Gastautor gelieferte Text muss Unique Content sein, d.h. er darf nirgendwo anders veröffentlicht werden.
Urheberrechte sind zu beachten.
Textlieferung bitte nur nach Rücksprache mit uns per Mail als txt- oder Word-Format.
Bilder suchen wir selbst aus, daher bitte keine mitliefern.
WICHTIG: Wir behalten uns vor unpassende, unseriöse oder ähnliche Artikel abzulehnen bzw. Änderungsvorschläge zu unterbreiten.
Rechtliches
Jeder Gastautor, der einen Text im Elternhandbuch veröffentlichen möchte, erklärt sich mit dem Autorenvertrag einverstanden, den es hier zum Download gibt: Muster-Autorenvertrag.
(Quelle: der Muster-Autorenvertrag wurde kostenfrei zur Verfügung gestellt von HÄRTING Rechtsanwälte – vielen Dank!)