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Schülerjobs – die wichtigsten Infos zum Thema

Schülerjobs / Kinder-Schubkarre mit Gartenhandschuhen auf Holzterrasse – Symbol für einfache Schülerjobs im Garten

Schülerjobs sind für viele Teenager der erste Schritt in Richtung Eigenständigkeit. Und für uns Eltern beginnt damit ein neues Kapitel: Plötzlich geht’s nicht mehr nur um Taschengeld, sondern um echte Arbeit – mit Rechten, Pflichten und Regeln.

Kaum ist das Baby geboren, steht auch schon die Einschulung vor der Tür – und ehe man sich versieht, möchte der Nachwuchs eigenes Geld verdienen. Zugegeben, ein bisschen überspitzt. Aber Kinder werden tatsächlich schneller groß, als man denkt.

Das Gute daran: Schülerjobs stärken das Selbstvertrauen, vermitteln Verantwortungsbewusstsein – und polstern ganz nebenbei das Portemonnaie. Vorausgesetzt, ein paar wichtige Regeln werden beachtet. Welche das sind, erfährst du jetzt.

Schülerjobs – diese Tätigkeiten kommen infrage

Ab etwa 13 oder 14 Jahren dürfen Schüler*innen mit Zustimmung ihrer Eltern erste kleine Jobs übernehmen. Die Klassiker für den Einstieg sind zum Beispiel:

  • Babysitting (oft im Familien- oder Bekanntenkreis)
  • Zeitungen oder Prospekte austragen
  • Mit Hunden Gassi gehen
  • Nachhilfe geben (z. B. in Mathe, Englisch oder Musik)
  • Einkäufe erledigen
  • Gartenarbeit oder kleine Hilfstätigkeiten auf Bauernhöfen

Für ältere Schüler*innen – ab 15 Jahren – kommen auch andere Tätigkeiten infrage. Dazu zählen zum Beispiel:

  • Service- oder Küchenhilfe in Cafés, Restaurants oder Imbissen
  • Unterstützung in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder bei ärztlichen Notdiensten
  • Verkaufstätigkeiten auf Märkten oder an Verkaufsständen
  • Aushilfen bei Konzerten, Sportevents oder Festivals
  • Helfer in Auto- oder Fahrradwerkstätten
  • Bürohilfe (z. B. beim Sortieren oder Kopieren)
  • Regale einräumen oder Kassieren im Supermarkt
  • Aushilfe an Tankstellen

Ob draußen unterwegs, im sozialen Bereich oder hinter der Theke – es gibt viele Möglichkeiten, bei denen Jugendliche erste Arbeitserfahrungen sammeln können.

Wieviel dürfen Schüler arbeiten?

Je nach Alter gelten für Schülerjobs unterschiedliche gesetzliche Regelungen. Diese sollen sicherstellen, dass Schule und Gesundheit nicht unter dem Job leiden:

  • Unter 13 Jahren:
    Arbeiten ist grundsätzlich nicht erlaubt.
  • 13 bis 14 Jahre:
    Leichte Tätigkeiten wie Babysitten oder Zeitungen austragen sind erlaubt – aber nur mit Zustimmung der Eltern. Gearbeitet werden darf höchstens zwei Stunden pro Tag, und zwar ausschließlich außerhalb der Schulzeit – also nicht zwischen 18 und 8 Uhr und nicht während des Unterrichts.
  • Ab 15 Jahren:
    Jugendliche dürfen bis zu acht Stunden täglich und maximal 40 Stunden pro Woche arbeiten – allerdings nur zwischen 6 und 20 Uhr. Arbeit an fünf Tagen pro Woche ist erlaubt, wobei zwei freie Tage möglichst aufeinander folgen sollen.
    Samstags darf nur in bestimmten Branchen gearbeitet werden (z. B. Gastronomie, Krankenhaus, Einzelhandel). In dem Fall muss es unter der Woche einen Ausgleichstag geben.

Wichtig: Verboten sind gefährliche Tätigkeiten, schweres Heben sowie Arbeiten bei extremer Hitze, Kälte, Nässe oder Lärm.

Praxisbeispiel:
Lena ist 14 Jahre alt und möchte ihr Taschengeld aufbessern. Zweimal pro Woche geht sie nach der Schule für jeweils eine Stunde mit dem Hund der Nachbarin Gassi. Das ist erlaubt, weil sie nicht mehr als zwei Stunden pro Tag arbeitet, erst nach dem Unterricht anfängt und vor 18 Uhr fertig ist. Außerdem hat sie die Zustimmung ihrer Eltern.

So viel dürfen Kinder verdienen

Bei Schülerjobs handelt es sich in der Regel um sogenannte Minijobs – das heißt: Der monatliche Verdienst darf 520 Euro nicht überschreiten (früher lag die Grenze bei 450 Euro). Diese Grenze ist wichtig, damit der Job steuer- und sozialabgabenfrei bleibt.

Das bedeutet für Schüler*innen:

  • Sie bekommen ihren Lohn brutto für netto ausgezahlt.
  • Der Arbeitgeber übernimmt pauschale Abgaben an die Minijob-Zentrale.
  • Ein Lohnsteuerabzug erfolgt in der Regel nicht.

Achtung: Werden mehrere kleine Jobs parallel gemacht, zählt die Summe aller Einnahmen – auch dann dürfen insgesamt nicht mehr als 520 Euro pro Monat verdient werden.

📌 Tipp: Wer dauerhaft mehr als 520 Euro im Monat verdient, fällt unter die sogenannten Midijob-Regelungen – das ist für Schüler*innen aber eher unüblich.

Weitere Infos zum Thema Minijob findest du hier:
👉 Aushilfen, Minijobs & Beschäftigungsmöglichkeiten – das-unternehmerhandbuch.de

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