Geld & Gesetze, Kids & Teenager
Schreibe einen Kommentar

Schülerjobs – die wichtigsten Infos zum Thema

Schülerjobs (Kinderschubkarre mit Handschuhen drin)

Ihr kennt es selbst: Kaum ist euer Baby geboren, wird es auch schon eingeschult und nähert sich mit großen Schritten dem Auszug. Ok, das ist sehr grob zusammengefasst, aber letztlich werden kleine Leute tatsächlich schneller groß als man zunächst annimmt.

Das Gute daran: Als Teenager können sie anfangen, sich selbst etwas zum Taschengeld dazuzuverdienen. Das stärkt Selbständigkeit, -vertrauen und polstert das Portemonnaie der jungen Leute. Vorausgesetzt, sie beachten ein paar Punkte, auf die wir im Folgenden eingehen.

Schülerjobs – diese Tätigkeiten kommen infrage

Etwa im Alter von 13 – 14 Jahren dürfen Schüler mit der Erlaubnis ihrer Eltern erste Jobs annehmen. Die Klassiker und Einsteiger-Tätigkeiten sind:

  • Babysitting
  • Zeitungen/Prospekte austragen
  • Gassigehen mit Hunden
  • Nachhilfe geben
  • Einkäufe tätigen
  • Gartenarbeiten oder Hilfe auf Bauernhöfen

Für ältere Schüler, ab 15 Jahren, kommen dann auch folgende Jobs infrage:

  • Als Service- oder Küchenhilfe in Cafés, Restaurants o. ä.
  • Als Helfer in Krankenhäusern oder Pflegeheimen, bei ärztlichen Notdiensten
  • An Verkaufsständen, z. B. auf dem Markt
  • Als Helfer oder im Verkauf bei Konzerten, Sportveranstaltungen o. ä.
  • In Auto- oder anderen Reparatur-Werkstätten
  • Bürohilfe
  • Im Supermarkt, z. B. Regale auffüllen oder auch mal kassieren
  • Als Aushilfe an Tankstellen

Wieviel dürfen Schüler arbeiten?

Per Gesetz gelten folgende Regelungen:

  • Kinder unter 13 Jahren dürfen gar nicht arbeiten.
  • Kinder im Alter von 13 und 14 Jahren dürfen – mit Einwilligung der Eltern – leichte Tätigkeiten ausüben, die nicht ihre Gesundheit gefährden und natürlich auch nicht die Leistungen in der Schule beeinträchtigen. Erlaubt sind maximal zwei Stunden Arbeit pro Tag, natürlich erst nach Schulschluss und nicht zwischen 18 und 8 Uhr.
  • Ab 15 Jahren dürfen Jugendliche bis zu acht Stunden pro Tag arbeiten, aber nur in der Zeit zwischen 6 und 20 Uhr. Sie dürfen nur an fünf Tagen der Woche arbeiten. Die beiden freien Tage sollen möglichst aufeinander folgen. Wenn Jugendliche samstags arbeiten – was nur bei bestimmten Jobs erlaubt ist – muss der Arbeitgeber garantieren, dass sie an einem anderen Tag in der Woche frei haben. Nicht erlaubt sind schweres Heben, gefährliche Arbeiten und regelmäßige Tätigkeiten bei starker Hitze, Kälte, Nässe oder Lärm.

So viel dürfen Kinder verdienen

Bei SchülerjobsSchülerjobs handelt es sich meistens um Minijobs, bei denen die Einkommensgrenze bei 450 Euro im Monat liegt, weil sonst die steuerlichen Vorteile entfallen. Steuern oder Sozialabgaben werden bei Minijobs für den Arbeitnehmer (also den Schüler) nicht fällig, stattdessen zahlt der Arbeitgeber eine Pauschale.

Detaillierte Informationen zum Thema Minijobs findet ihr auf das-unternehmerhandbuch.de.

Schülerjobs

Pin it!

Kategorie: Geld & Gesetze, Kids & Teenager

von

Die Stroscheins

Ist freie Journalistin in Hamburg und arbeitet für verschiedene Zeitschriften großer Verlagshäuser wie z.B. HÖRZU. Nic mag ihren Job und liebt Geschichten über Menschen aller Art. Auf ihrem Blog NicMag.de gibt sie diesen Geschichten virtuell Raum.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Wenn Du wissen möchtest, welche Daten wir beim Hinterlassen eines Kommentars speichern, schau bitte in unsere Datenschutzerklärung.