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Doppelte Haushaltsführung: Familienheimfahrten steuerlich absetzen

Doppelte Haushaltsführung

Wann wirkt sich eine doppelte Haushaltsführung steuermindernd aus? In welcher Höhe sind Heimfahrten absetzbar?

Manchmal ist es nötig, zwei Wohnungen zu führen: eine für die Familie und die andere in Arbeitsplatznähe. An den Kosten beteiligt sich unter bestimmten Bedingungen der Staat.

Familienheimfahrten absetzen

Eine steuerlich absetzbare doppelte Haushaltsführung liegt dann vor, wenn die Zweitwohnung aus rein beruflichen Gründen existiert und diese in der Nähe des Arbeitsplatzes liegt. Die Erstwohnung befindet sich an einem anderen Ort und ist der Hauptwohnsitz der Familie, dort liegt der Lebensmittelpunkt.

Genau eine Familienheimfahrt pro Woche wird vom Finanzamt anerkannt und mit 30 Cent pro Entfernungskilometer berechnet. Die Art des Verkehrsmittels ist dabei unerheblich, nur Dienstwagen bleiben bei der Steuererstattung unberücksichtigt.

Wenn Ehepartner und Kinder einen privaten Gegenbesuch abstatten, dann trägt die Familie die vollen Kosten.

Die genaue Gesetzgebung ist im Internet nachzulesen auf der Webseite „Gesetze im Internet“, unterstützt vom Bundesministerium der Justiz:  http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__9.html

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Weitere absetzbare Kosten bei doppelter Haushaltsführung

Geben Sie im Lohnsteuerjahresausgleich die Miet- und Nebenkosten der Zweitwohnung an. Diese darf bis zu 60 qm groß und nicht überteuert sein. Auch die anfallenden Kosten für eine Eigentumswohnung am Zweitwohnsitz sind bis in Höhe der Kosten für eine Mietwohnung absetzbar.

Eine zweite Hausratversicherung gehört ebenso zu den steuermindernden Kosten wie diverse Reparaturkosten, Zweitwohnungssteuer und Hypothekenzinsen.

Wer im Hotel wohnt, der kann die reinen Ãœbernachtungskosten geltend machen.

Auch Umzugskosten in die neue Zweitwohnung und, am Ende der doppelten Haushaltsführung, wieder zurück, sind absetzbar. Darüber hinaus gelten die erste Fahrt zum Arbeitsplatz und die letzte Fahrt zurück als Werbungskosten und werden mit dem aktuellen Pauschbetrag von 30 Cent pro Kilometer abgegolten.

Mehr Infos zum Thema Zweitwohnsitz & Steuern findet ihr hier: Zweitwohnsitz und steuerliche Absetzbarkeit

Verpflegung absetzbar bei doppelter Haushaltsführung

Die absetzbaren Verpflegungskosten richten sich nicht nach den realen Aufwendungen, sondern danach, wie lange der Arbeitnehmer von seinem Lebensmittelpunkt abwesend ist.

Bei einer Abwesenheit von 24 Stunden fallen 28 Euro an, zwischen 8 und 24 Stunden sind es 14 Euro.

Die Verpflegungskosten sind nur in den ersten drei Monaten der doppelten Haushaltsführung geltend zu machen, bei Saisonarbeitern beginnt mit Saisonstart jeweils eine neue Dreimonatsfrist.

Bei Auslandsunterkünften gilt das jeweils festgelegte Auslandstagegeld.

Mehr Infos zum Thema Reisekosten / Verpflegungskosten und eine Vorlage zum Download findet ihr hier: Reisekosten abrechnen – so geht’s!

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