Vorsorgevollmacht – die wichtigsten Fragen und Antworten
Mit einer Vorsorgevollmacht kann man eine Person seines Vertrauens benennen, die einen vertritt, wenn man selbst hierzu nicht mehr in der Lage ist.
Mit einer Vorsorgevollmacht kann man eine Person seines Vertrauens benennen, die einen vertritt, wenn man selbst hierzu nicht mehr in der Lage ist.