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Führerschein mit Eltern üben: Was ab 2027 geplant ist und was heute schon geht

Junger Teenager sitzt konzentriert am Steuer eines Autos, Blick auf die Straße gerichtet, warmes Gegenlicht im Hintergrund.
Gastbeitrag von Kim Hoff

Mit dem eigenen Kind Kilometer sammeln, bevor es zur Prüfung geht? Genau das soll in Deutschland bald erlaubt sein. Beschlossen ist die Reform zwar noch nicht, die Pläne sind aber schon ziemlich konkret. Ein Überblick für alle Eltern, die sich schon auf dem Beifahrersitz sehen.

Stand: 28. September 2026. Die Reform ist noch nicht beschlossen, alles zum neuen Modell ist also geplant.

Worum es bei der Reform geht

Wer einen Teenager zu Hause hat, weiß vermutlich, wie teuer ein Führerschein inzwischen ist. Die Bundesregierung will das ändern und plant eine größere Reform der Fahrausbildung, erklärtes Ziel ist ein bezahlbarer Führerschein. Den Gesetzentwurf und die dazugehörige Verordnung hat das Kabinett im Mai und Juni 2026 beschlossen, am 24. September hat der Bundestag zum ersten Mal darüber beraten. Zustimmen müssen am Ende noch Bundestag und Bundesrat.

Die Änderungen sollen in zwei Schritten kommen. Ab dem 1. Januar 2027 kann die Theorie frei gewählt werden, also klassisch im Unterrichtsraum, im Live-Onlinekurs oder per App, und eine feste Zahl an Sonderfahrten gibt es nicht mehr. Ab dem 1. Juli 2027 folgt der Teil, um den es hier geht: das Üben mit einer Begleitperson. Gleichzeitig ändern sich die Bewertung der Theorieprüfung und die Dauer der praktischen Prüfung.

Nicht dasselbe wie das Begleitete Fahren ab 17

Beim BF17, wie das Begleitete Fahren ab 17 kurz heißt, hat euer Kind die Prüfung schon bestanden. Es darf dann bis zum 18. Geburtstag fahren, allerdings nur mit einer eingetragenen Begleitung (mehr dazu hier im Elternhandbuch).

Das neue Modell setzt früher an, nämlich mitten in der Ausbildung. Ein Teil der Übungskilometer, für die man heute Fahrstunden bucht, kann dann mit Mama, Papa oder einer anderen vertrauten Person gefahren werden. Im Entwurf trägt das den sperrigen Namen „Erwerb von Fahrpraxis unter Anleitung“, in den Nachrichten ist meist von „Laienausbildung“ die Rede. Auch bei den Anforderungen an die Begleitperson gibt es Unterschiede:

BF17 (heute schon möglich) Neues Übungsmodell (Entwurf)
Zeitpunkt erst nach der Prüfung, bis zum 18. Geburtstag mitten in der Ausbildung, also vor der Prüfung
Alter der Begleitung ab 30 Jahren kein festes Mindestalter
Fahrerfahrung der Begleitung Klasse B seit 5 Jahren Klasse B seit 7 Jahren am Stück
Flensburg maximal 1 Punkt maximal 1 Punkt
Alkohol bei der Begleitung unter 0,5 Promille striktes Alkoholverbot

Und was ist heute erlaubt?

Bis das neue Modell gilt, bleibt es dabei: Wer ohne Führerschein im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs ist, begeht eine Straftat (§ 21 StVG), auch wenn Mama daneben sitzt. Das gilt ebenso für den leeren Supermarktparkplatz am Sonntag, sofern ihn jeder befahren kann. Bei einem Unfall zahlt die Haftpflicht zwar dem Geschädigten, kann sich aber einen Teil davon von euch zurückholen.

Legal üben könnt ihr auf einem Verkehrsübungsplatz oder auf einem Privatgelände, das abgesperrt und für andere nicht zugänglich ist. Welche Regeln auf einem Übungsplatz gelten, zum Beispiel beim Mindestalter, legt jeder Platz selbst fest.

Wie das Üben ablaufen soll

Der Verordnungsentwurf beschreibt den Weg ziemlich genau. Vor der ersten Übungsfahrt muss euer Kind die Theorieprüfung bestanden und mindestens sechs Fahrstunden gehabt haben. Dann folgt eine gemeinsame Einweisung in der Fahrschule, zu der auch die Begleitperson mitkommt. Anschließend erteilt die Führerscheinstelle eine Genehmigung. Sie kostet laut Entwurf 19,20 Euro, gilt höchstens zwölf Monate und nennt die Begleitpersonen mit Namen. Beantragen kann man sie schon, bevor alle Voraussetzungen erfüllt sind.

Danach sieht der Plan so aus:

  1. 500 bis 600 Kilometer mit der Begleitperson, noch ohne Autobahn
  2. eine Beobachtungsfahrt von 45 Minuten, bei der Fahrlehrer und Begleitperson im Auto sitzen und beide eine Rückmeldung bekommen
  3. mindestens sechs weitere Fahrstunden, darunter Überland-, Autobahn- und Nachtfahrten
  4. weiter üben, jetzt auch auf der Autobahn, bis insgesamt mindestens 1.000 Kilometer zusammenkommen

Dann geht es zur Prüfung.

Während der Übungsfahrten hängt am Auto vorne und hinten ein blaues L-Schild mit der Aufschrift „Übungsfahrt“, 16 mal 16 Zentimeter groß. Außerdem führt euer Kind eine Art Fahrtenbuch, den sogenannten Teilnahmenachweis. Wie der genau aussieht, bestimmt die Fahrschule. Er ist bei jeder Übungsfahrt dabei, wird vor der Beobachtungsfahrt kontrolliert und muss drei Jahre aufbewahrt werden.

Verantwortlicher Fahrer ist laut Gesetzentwurf übrigens euer Kind, nicht die Begleitperson. Wer sich nicht an die Auflagen hält, riskiert, dass die Genehmigung widerrufen wird, und eine zweite gibt es nicht.

Ab wann und in welchen Bundesländern?

Geplanter Start ist der 1. Juli 2027. Einen Haken gibt es allerdings. Das Modell kommt nur in Bundesländern, die es mit einer eigenen Landesverordnung einführen, ob euer Land dabei ist, entscheidet also die Landesregierung. Verbindlich festgelegt hat sich bisher kein Land. Hamburg hat auf Anfrage erklärt, die Erprobung zu begrüßen und sie nach dem Beschluss möglichst zeitnah umsetzen zu wollen. Wie die übrigen Länder bisher geantwortet haben, trägt fahrduo.de in einer Übersicht der Bundesländer zusammen.

Hat man die Genehmigung einmal, soll sie in ganz Deutschland gelten. Gedacht ist das Ganze als Test: Neue Genehmigungen gibt es laut Entwurf nur in den ersten vier Jahren.

Wer darf mitfahren?

Die Begleitperson muss nicht unbedingt ein Elternteil sein. Der Entwurf verlangt ein „besonderes Näheverhältnis“, voraussichtlich kommen also auch Großeltern oder ältere Geschwister infrage. Außerdem muss sie

  • den Autoführerschein (Klasse B) seit mindestens sieben Jahren durchgehend besitzen,
  • zum Zeitpunkt des Antrags mit höchstens einem Punkt in Flensburg stehen,
  • in den vergangenen drei Jahren ohne Fahrverbot geblieben sein,
  • unentgeltlich begleiten,
  • komplett nüchtern sein, auch das Glas Wein zum Essen vor der Fahrt ist tabu,
  • mit in die Fahrschule zur Einweisung kommen.

Eintragen lassen kann man bis zu zwei Begleitpersonen, bei jeder Fahrt sitzt eine davon im Auto. Bei 1.000 Kilometern ist das eine echte Entlastung, wenn sich zum Beispiel Mama und Opa abwechseln.

Euren Punktestand könnt ihr kostenlos beim Kraftfahrt-Bundesamt abfragen, online mit dem Personalausweis oder per Post.

Was kostet das, und was sagt die Versicherung?

Die Bundesregierung hat durchgerechnet, was sich ändern könnte. In ihrem Beispiel stehen heute für die Fahrstunden rund 2.334 Euro auf der Rechnung. Mit dem Üben mit Begleitperson wären es noch rund 965 Euro für die Fahrschule. Zählt man Gebühr, Versicherung, Schilder, Fahrtenbuch und Autokosten dazu, landet die Regierung bei rund 1.617 Euro. Das ist allerdings ein Rechenmodell, die Preise eurer Fahrschule können ganz anders aussehen.

Offen ist vor allem die Versicherung. Die Kfz-Haftpflicht muss das Üben ausdrücklich abdecken, der Nachweis gehört zum Antrag. Passende Tarife gibt es bisher nicht. Die Regierung kalkuliert mit rund 342 Euro, der Innenausschuss des Bundesrats rechnet dagegen damit, dass die Haftpflicht „wohl erheblich“ teurer wird. Fragt also frühzeitig bei eurem Versicherer nach.

Jetzt anmelden oder lieber warten?

Viele Familien überlegen gerade, ob sie mit der Anmeldung in der Fahrschule noch warten sollen. Laut Entwurf darf, wer seine Ausbildung noch vor dem 1. Januar 2027 beginnt, sie nach den bisherigen Regeln abschließen. Ob man später noch ins neue Modell wechseln kann, lässt der Entwurf offen. Pauschal beantworten lässt sich die Frage deshalb nicht. Es hängt vom Alter eures Kindes ab, vom Bundesland und davon, wie dringend der Führerschein gebraucht wird. Am besten fragt ihr direkt bei eurer Fahrschule nach, wie sie das einschätzt.

Was jetzt schon möglich ist

Auch wenn noch nichts beschlossen ist, könnt ihr euch schon vorbereiten. Auf dem Verkehrsübungsplatz dürft ihr heute schon mit eurem Kind üben, Anfahren, Lenken, Einparken, ganz ohne Straßenverkehr. Dann lohnt sich ein Blick auf die eigenen Voraussetzungen: Wie lange habt ihr den Führerschein schon, und wie sieht euer Punktestand aus? Beim Versicherer könnt ihr jetzt schon fragen, was für das Üben geplant ist.

Ehrlich gesagt schadet es auch nicht, das eigene Wissen aufzufrischen, denn seit der eigenen Prüfung hat sich einiges getan. Beim Überholen von Radfahrern gilt zum Beispiel ein Mindestabstand von 1,5 Metern innerorts und 2 Metern außerorts (§ 5 Abs. 4 StVO).

Mein Tipp: Sprecht vor der ersten Fahrt ab, wie ihr im Auto miteinander umgeht. Kurze, klare Ansagen helfen am Steuer mehr als lange Erklärungen. Vieles lässt sich nach dem Aussteigen besser besprechen, und wenn die Stimmung kippt, ist eine Pause keine Niederlage.

Was bleibt

Das Üben mit Begleitperson soll die Kosten für den Führerschein senken und bringt Eltern und Teenagern ziemlich viel gemeinsame Zeit im Auto. Einiges ist aber noch offen, vom Beschluss über die Entscheidung der Bundesländer bis zu den Versicherungstarifen. Bis dahin gilt: auf der Straße nur mit Fahrlehrer, auf dem Übungsplatz gern schon jetzt.

Der Autor

Kim Hoff schreibt für Fahrduo, ein unabhängiges Informationsangebot zur Führerschein-Reform 2027. Fahrduo ist keine Fahrschule und keine Behörde.

Quellen

Führerschein mit Eltern üben

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