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Mutterschutz nach Fehlgeburt: Neue Rechte für betroffene Frauen

Mutterschutz, Fehlgeburt / Eine Frau steht allein am Ende eines hölzernen Stegs und blickt auf das weite, ruhige Meer. Der Himmel ist hell und klar, der Horizont verschwimmt sanft in der Ferne. Das Bild vermittelt Gefühle von Einsamkeit, Nachdenklichkeit und Hoffnung.

Eine Fehlgeburt ist für viele Frauen ein emotional belastendes Ereignis. Bisher fehlte es Betroffenen in Deutschland oft an gesetzlichem Schutz und Raum zur Erholung. Doch jetzt gibt es eine wichtige Neuerung: Das Mutterschutzgesetz wurde geändert und stärkt künftig auch Frauen, die eine Fehlgeburt nach der 12. Schwangerschaftswoche erleiden.

In diesem Artikel erfährst du alles Wichtige über die neuen Regelungen und was sie für betroffene Frauen bedeuten.

Was hat sich im Mutterschutzgesetz geändert?

Bisher hatten Frauen nach einer Fehlgeburt keinen Anspruch auf Mutterschutz – unabhängig davon, in welcher Schwangerschaftswoche der Verlust eintrat. Das ändert sich nun mit der jüngsten Gesetzesreform, die am 1. Juni 2025 in Kraft tritt.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Mutterschutz nach einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche
    Ab der 13. Schwangerschaftswoche haben betroffene Frauen künftig Anspruch auf Mutterschutz. Die Dauer variiert je nach Fortschritt der Schwangerschaft:

    • 13. bis 16. Woche: 2 Wochen Mutterschutz
    • 17. bis 19. Woche: 6 Wochen Mutterschutz
    • ab der 20. Woche: 8 Wochen Mutterschutz
  • Keine Pflicht zur Arbeitsunfähigkeit
    Der Mutterschutz tritt automatisch in Kraft, ohne dass ein ärztliches Attest für Arbeitsunfähigkeit erforderlich ist. Die betroffenen Frauen dürfen während des Schutzzeitraums nicht arbeiten, es sei denn, sie wünschen dies ausdrücklich.
  • Ziel der Reform:
    Die neue Regelung soll Frauen ausreichend Zeit geben, sowohl körperlich als auch seelisch zu heilen. Sie sollen sich nicht gezwungen fühlen, direkt nach einer Fehlgeburt wieder zur Arbeit zurückzukehren.

Warum ist diese Änderung so wichtig?

Eine Fehlgeburt ist nicht nur eine körperliche Herausforderung, sondern auch emotional belastend. Viele Frauen berichten von Gefühlen der Trauer, des Versagens und der Leere. Der bisher fehlende gesetzliche Schutz führte oft dazu, dass Frauen sich bereits wenige Tage nach dem Verlust wieder in den Arbeitsalltag integrieren mussten – oftmals ohne sich ausreichend erholen zu können.

Mit der Gesetzesänderung wird endlich anerkannt, dass eine Fehlgeburt mehr als nur ein medizinisches Ereignis ist. Sie bedeutet für viele Frauen und Familien einen echten Verlust, der Zeit zur Verarbeitung braucht.

Die wichtigsten Vorteile der Neuregelung:

  • Betroffene Frauen erhalten mehr Raum zur Erholung.
  • Arbeitgeber müssen den Mutterschutz respektieren und können betroffene Frauen nicht zur Arbeit zwingen.
  • Die gesellschaftliche Anerkennung von Fehlgeburten als emotional belastendes Ereignis wächst.

Erweiterter Kündigungsschutz nach einer Fehlgeburt

Neben dem neuen Anspruch auf Mutterschutz gibt es eine weitere wichtige Änderung im Mutterschutzgesetz: den erweiterten Kündigungsschutz für Frauen nach einer Fehlgeburt.

Was bedeutet das konkret?

  • Frauen, die eine Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche erleiden, erhalten ab dem 1. Juni 2025 einen besonderen Kündigungsschutz.
  • Dieser Kündigungsschutz gilt vier Monate nach der Fehlgeburt – analog zum Schutz nach einer regulären Geburt.
  • Während dieser Zeit darf dein Arbeitgeber dir nicht kündigen, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche Genehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörde vor.

Diese Regelung bietet dir als Betroffene nicht nur Zeit zur physischen und psychischen Erholung, sondern auch Sicherheit am Arbeitsplatz – ohne die Sorge, während dieser schwierigen Phase deinen Job zu verlieren.

Was bedeutet das für dich als Betroffene?

Solltest du von einer Fehlgeburt betroffen sein, gelten ab dem 1. Juni 2025 diese neuen Regelungen für dich. Dein Arbeitgeber ist verpflichtet, dir den gesetzlich vorgesehenen Mutterschutz zu gewähren. Du kannst in dieser Zeit zu Hause bleiben und dich erholen – ohne ein ärztliches Attest oder eine Krankmeldung vorlegen zu müssen.

Falls du dich dennoch entscheidest, früher wieder arbeiten zu wollen, kannst du das natürlich tun. Wichtig ist nur, dass diese Entscheidung von dir selbst ausgeht und nicht vom Arbeitgeber eingefordert wird.

Wie entstand die Gesetzesänderung?

Die Reform des Mutterschutzgesetzes ist das Ergebnis jahrelangen Engagements. Den Anstoß gab eine Petition der Autorin Natascha Sagorski, die nach ihrer eigenen Fehlgeburt auf die rechtliche Lücke aufmerksam wurde. Ihre Petition sammelte über 100.000 Unterschriften und fand schließlich Gehör im Bundestag.

Am 30. Januar 2025 beschloss der Bundestag einstimmig die Änderung des Mutterschutzgesetzes – ein großer Erfolg für alle Betroffenen und Unterstützerinnen der Petition.

Unterstützung für betroffene Frauen

Neben dem gesetzlichen Mutterschutz gibt es auch viele Anlaufstellen, die Frauen nach einer Fehlgeburt unterstützen. Falls du selbst betroffen bist oder jemanden kennst, der Hilfe benötigt, können folgende Angebote hilfreich sein:

  • Psychologische Beratung: Viele Kliniken und Psychologen bieten spezielle Trauerbegleitung an.
  • Selbsthilfegruppen: Der Austausch mit anderen Betroffenen kann helfen, den Verlust zu verarbeiten.
  • Online-Communities: Im Internet gibt es zahlreiche Foren und Gruppen, in denen Betroffene Unterstützung finden.

Ein Schritt in die richtige Richtung

Mit der neuen Regelung im Mutterschutzgesetz wird ein längst überfälliger Schritt gemacht. Frauen erhalten nach einer Fehlgeburt den Schutz und die Erholungszeit, die sie brauchen – ganz ohne komplizierte Anträge oder bürokratische Hürden.

Diese Änderung zeigt: Das Thema Fehlgeburt wird endlich ernster genommen, und betroffene Frauen werden nicht länger im Stich gelassen.

Mutterschutz, Fehlgeburt

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