Der Mindestlohn gilt auch für Mini-Jobber im privaten Haushalt!
Der Mindestlohn gilt auch für Beschäftigte in privaten Haushalten. Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der Mindestlohn 12,82 Euro.
Der Mindestlohn gilt auch für Beschäftigte in privaten Haushalten. Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der Mindestlohn 12,82 Euro.
Wer berufstätig ist und Kinder hat, freut sich erfahrungsgemäß über Hilfe aller Art. Eine Haushaltshilfe ist da meistens gar kein Luxus, sondern entlastend.