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Der Mindestlohn gilt auch für Mini-Jobber im privaten Haushalt!

Mindestlohn

Rasenmähen, Bügeln, die Hausaufgaben des Jüngsten betreuen? Bei Familie Schneider sind hierfür fleißige Helfer zuständig. Da beide Eltern in Vollzeit arbeiten, beschäftigen sie Mini-Jobber, um den Alltag für sich und ihre Kinder zu erleichtern. Den Lohn für ihre „Angestellten“ konnten die Schneiders bisher völlig frei verhandeln. Seit dem 01.0.2015 geht das nicht mehr!

Dann trat nämlich das „Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie“ in Kraft und regelte den sogenannten Mindestlohn. Ab 1. Januar 2015 betrug dieser 8,50 EUR pro Stunde. Mit anderen Worten: Weniger darf keine Haushaltshilfe verdienen.

Aktuelle Infos zum Mindestlohn

Aktuell: Seit dem 1. Oktober 2022 gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 12,00 Euro brutto je Zeitstunde ohne jede Einschränkung.

Ausblick: Die Mindestlohnkommission hat am 26. Juni 2023 eine Entscheidung über die künftige Höhe des gesetzlichen Mindestlohns getroffen. Nach diesem Beschluss ist vorgesehen, dass der Mindestlohn ab dem 1. Januar 2024 auf 12,41 Euro angehoben wird. Für das darauffolgende Jahr, beginnend mit dem 1. Januar 2025, soll der Mindestlohn weiter auf 12,82 Euro steigen.

ab Höhe (brutto je Zeitstunde)
ab 01.10.2022 12,00 Euro (aktuell gültig)
01.07.2022 10,45 Euro
01.01.2022 9,82 Euro
01.07.2021 9,60 Euro
01.01.2021 9,50 Euro
01.01.2020 9,35 Euro
01.01.2019 9,19 Euro
01.01.2017 8,84 Euro
01.01.2015 8,50 Euro

Der gesetzliche Mindestlohn gilt weiterhin NICHT für:

  • Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung,
  • Auszubildende: Hier gelten die Mindestausbildungsvergütung-Grenzen (s.u.),
  • Langzeitarbeitslose während der ersten sechs Monate ihrer
    Beschäftigung nach Beendigung der Arbeitslosigkeit,
  • Praktikanten, wenn das Praktikum verpflichtend im Rahmen einer
    schulischen oder hochschulischen Ausbildung stattfindet,
  • Praktikanten, wenn das Praktikum freiwillig bis zu einer Dauer
    von drei Monaten zur Orientierung für eine Berufsausbildung oder
    Aufnahme eines Studiums dient,
  • Jugendliche, die an einer Einstiegsqualifizierung als Vorbereitung zu
    einer Berufsausbildung oder an einer anderen Berufsbildungsvorbereitung nach dem Berufsbildungsgesetz teilnehmen,
  • ehrenamtlich Tätige.

Mehr Infos hier.

Die Mindestausbildungsvergütung für Auszubildende richtet sich danach, wann die Ausbildung angetreten wurde und steigt im Laufe der Ausbildungszeit. Dabei gilt:

Beginn der Ausbildung Mindestausbildungsvergütung
(brutto pro Monat im ersten Lehrjahr)
2023 620 EUR (aktuell gültig)
2022 585 EUR (aktuell gültig)
2021 550 EUR
2020 515 EUR
Zuletzt aktualisiert am 24.07.2023

Mindestlohn – was hat das mit mir zu tun?

Wenn ich eben, wie Familie Schneider, eine Putzfrau, einen Gärtner oder einen Babysitter beschäftige eine ganze Menge! Denn der Mindestlohn gilt nicht nur für Unternehmen sondern auch für Beschäftigte in privaten Haushalten. Auch hier müssen seit dem 1. Januar 2015 mindestens 8,50 EUR pro Stunde gezahlt werden. Seit dem 01.01.2019 stieg der Mindestlohn sogar auf 9,19 EUR / Stunden – weniger darf keine Haushaltshilfe verdienen!

Grundsätzlich gilt: der Mindestlohn pro Stunde bezieht sich auf erbrachte Arbeitsleistung in Zeitstunden. Das gilt natürlich auch für Mini-Jobber, wie es sie in vielen privaten Haushalten gibt. Sie haben, unabhängig von Arbeitszeit und Arbeitsumfang, ebenfalls Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Steuern und Sozialabgaben zahlt bei ihnen auch künftig nur der Arbeitgeber, also in unserem Fall die Familie, die ihre Dienste in Anspruch nimmt.

Darüber hinaus gelten folgende Regelungen:

  • Geringfügig entlohnte Beschäftigungen: die 520 EUR Grenze gilt seit dem 01.10.2022, d.h. der Arbeitnehmer darf maximal 520,00 EUR /12,00 EUR = 43,33 Stunden im Monat arbeiten.
  • Kurzfristige Beschäftigungen: die Tages-Grenze für kurzfristig Beschäftigte wird von 50 auf 70 Tage pro Jahr erhöht. (s.a. §115 SGB IV)

Und wenn ich selbst eine Nebenbeschäftigung habe?

Dann lohnt sich ein Blick ins Unternehmerhandbuch, da stehen die wichtigsten Fragen und Antworten rund um das Thema: Mindestlohn – die wichtigsten Informationen auf einen Blick.

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