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Der Mindestlohn gilt auch für Mini-Jobber im privaten Haushalt!

Mindestlohn

Rasenmähen, Bügeln, die Hausaufgaben des Jüngsten betreuen? Bei Familie Schneider sind hierfür fleißige Helfer zuständig. Da beide Eltern in Vollzeit arbeiten, beschäftigen sie Mini-Jobber, um den Alltag für sich und ihre Kinder zu erleichtern. Den Lohn für ihre „Angestellten“ konnten die Schneiders bisher völlig frei verhandeln. Seit dem 01.0.2015 geht das nicht mehr!

Dann trat nämlich das „Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie“ in Kraft und regelte den sogenannten Mindestlohn. Ab 1. Januar 2015 betrug dieser 8,50 EUR pro Stunde. Mit anderen Worten: Weniger darf keine Haushaltshilfe verdienen.

Aktuelle Infos zum Mindestlohn

Aktuell: Seit dem 1. Januar 2024 beträgt der Mindestlohn 12,41 Euro.

Ausblick: Zum 1. Januar 2025 steigt er auf 12,82 Euro. Das hat die Mindestlohnkommission am 26. Juni 2023 beschlossen.

Bei diesen Personen und Tätigkeiten sind Arbeitgeber oder Arbeitgeberinnen nicht daran gebunden, den Mindestlohn zu zahlen:

  • Minderjährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung (z. B. Schüler und Schülerinnen)
  • Auszubildende (in Bezug auf die Ausbildungsvergütung)
  • Pflichtpraktikanten und -praktikantinnen
  • Freiwillige Praktikanten und Praktikantinnen bei einem Praktikum bis zu drei Monaten
  • Ehrenamtlich Tätige

Mehr Infos hier.

Die Mindestausbildungsvergütung für Auszubildende richtet sich danach, wann die Ausbildung angetreten wurde und steigt im Laufe der Ausbildungszeit. Dabei gilt:

Beginn der Ausbildung Mindestausbildungsvergütung
(brutto pro Monat im ersten Lehrjahr)
2024 649 EUR (aktuell gültig)
2023 620 EUR
2022 585 EUR
2021 550 EUR
2020 515 EUR
Zuletzt aktualisiert am 03.01.2024

Mindestlohn – was hat das mit mir zu tun?

Wenn ich eben, wie Familie Schneider, eine Putzfrau, einen Gärtner oder einen Babysitter beschäftige eine ganze Menge! Denn der Mindestlohn gilt nicht nur für Unternehmen sondern auch für Beschäftigte in privaten Haushalten. Auch hier müssen seit dem 1. Januar 2015 mindestens 8,50 EUR pro Stunde gezahlt werden. Seit dem 01.01.2019 stieg der Mindestlohn sogar auf 9,19 EUR / Stunden – weniger darf keine Haushaltshilfe verdienen!

Grundsätzlich gilt: der Mindestlohn pro Stunde bezieht sich auf erbrachte Arbeitsleistung in Zeitstunden. Das gilt natürlich auch für Mini-Jobber, wie es sie in vielen privaten Haushalten gibt. Sie haben, unabhängig von Arbeitszeit und Arbeitsumfang, ebenfalls Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Steuern und Sozialabgaben zahlt bei ihnen auch künftig nur der Arbeitgeber, also in unserem Fall die Familie, die ihre Dienste in Anspruch nimmt.

Darüber hinaus gelten folgende Regelungen:

  • Geringfügig entlohnte Beschäftigungen:
    • Minijobber dürfen seit Januar 2024 bis zu 538 Euro im Monat verdienen.
    • Midijobber dürfen seit Jahresbeginn 2023 bis zu 2.000 Euro im Monat verdienen.
  • Kurzfristige Beschäftigungen: die Tages-Grenze für kurzfristig Beschäftigte wird von 50 auf 70 Tage pro Jahr erhöht. (s.a. §115 SGB IV)

Und wenn ich selbst eine Nebenbeschäftigung habe?

Dann lohnt sich ein Blick ins Unternehmerhandbuch, da stehen die wichtigsten Fragen und Antworten rund um das Thema: Mindestlohn – die wichtigsten Informationen auf einen Blick.

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