Der Mindestlohn gilt auch für Mini-Jobber im privaten Haushalt!
Der Mindestlohn gilt auch für Beschäftigte in privaten Haushalten. Seit dem 1. Januar 2019 müssen mindestens 9,19 EUR pro Stunde gezahlt werden.
Der Mindestlohn gilt auch für Beschäftigte in privaten Haushalten. Seit dem 1. Januar 2019 müssen mindestens 9,19 EUR pro Stunde gezahlt werden.
Wer berufstätig ist und Kinder hat, freut sich erfahrungsgemäß über Hilfe aller Art. Eine Haushaltshilfe ist da meistens gar kein Luxus, sondern entlastend.