Wenn Kinder studieren möchten, ist das für viele Familien ein großer Schritt – emotional und finanziell. Miete, Bücher, Verpflegung, Versicherungen und Freizeit summieren sich schnell. Je nach Studienort und Lebensstil können die Gesamtkosten eines Studiums zwischen 30.000 und 60.000 Euro liegen.
Damit das kein Grund zur Sorge wird, lohnt sich rechtzeitige Planung. Es gibt viele Möglichkeiten, wie Eltern ihr Kind unterstützen können – vom BAföG über Stipendien bis hin zu Sparmodellen oder steuerlichen Entlastungen.
Hier erfährst du, welche Optionen es gibt, wann Eltern unterhaltspflichtig sind und wie ihr die Studienzeit finanziell entspannt gestaltet.
Inhalt
- Unterhaltspflicht der Eltern: Was gilt während des Studiums?
- BAföG: Staatliche Unterstützung mit Zuschuss und Rückzahlungsgrenze
- Stipendien: Geld für Leistung, Engagement oder besondere Lebenssituationen
- Bildungskredite & Bildungsfonds: Flexible Ergänzung bei Engpässen
- Kindergeld, Steuer & Co.: Kleine Entlastungen mit großer Wirkung
- Nebenjob, Werkstudent & Ferienarbeit: Eigenständigkeit fördern
- Frühzeitig planen: Mit Weitblick zum finanziellen Puffer
- Wenn Eltern getrennt sind: Verantwortung bleibt geteilt
- 💡 Checkliste: So plant ihr die Studienfinanzierung richtig
- Bildung ist Teamarbeit
Unterhaltspflicht der Eltern: Was gilt während des Studiums?
Eltern sind verpflichtet, den Lebensunterhalt ihres Kindes zu sichern, solange es sich im Erststudium oder in der ersten Berufsausbildung befindet und bedürftig ist.
Für studierende Kinder mit eigener Wohnung beträgt der angemessene Unterhaltsbedarf laut Düsseldorfer Tabelle 2025 in der Regel 990 Euro monatlich – darin enthalten sind bis zu 440 Euro Warmmiete. Wohnt das Kind noch bei den Eltern, fällt der Bedarf geringer aus.
Das Kindergeld wird gemäß § 1612b BGB auf den Unterhalt angerechnet. Kommt es zu keiner Einigung, kann das Kind seinen Anspruch notfalls gerichtlich durchsetzen.
Tipp: Klare Absprachen vor Studienbeginn vermeiden Missverständnisse und Streit.
BAföG: Staatliche Unterstützung mit Zuschuss und Rückzahlungsgrenze
Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) soll sicherstellen, dass kein junger Mensch aus finanziellen Gründen auf ein Studium verzichten muss.
Wichtige Fakten (Stand 2025):
- Maximaler Fördersatz: bis zu 992 Euro im Monat (bei eigener Wohnung und ohne Familienversicherung)
- Zusammensetzung: etwa 50 % Zuschuss, 50 % zinsloses Darlehen
- Rückzahlung: maximal 77 Monatsraten × 130 Euro = 10.010 Euro, Beginn in der Regel 5 Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer
- Antrag: über das zuständige Studierendenwerk
Die Förderung hängt vom Einkommen der Eltern ab, es gibt aber Freibeträge.
Für Studierende, die bereits gearbeitet haben oder eine Ausbildung abgeschlossen haben, ist auch elternunabhängiges BAföG möglich.
Mehr Infos: www.bafög.de
Stipendien: Geld für Leistung, Engagement oder besondere Lebenssituationen
Stipendien sind oft eine unterschätzte Möglichkeit, ein Studium zu finanzieren.
In Deutschland gibt es derzeit mehr als 3.000 Förderprogramme – viele davon berücksichtigen nicht nur Noten, sondern auch soziales Engagement, besondere Lebensumstände oder bestimmte Studienrichtungen.
Beispiele:
- Deutschlandstipendium: 300 Euro monatlich (hälftig vom Bund und von privaten Förderern)
- Politische und soziale Stiftungen: z. B. Friedrich-Ebert-, Konrad-Adenauer-, Hans-Böckler- oder Heinrich-Böll-Stiftung
- Unternehmens- oder Fachstipendien für MINT-, Pflege- oder Pädagogikstudiengänge
Stipendien sind steuerfrei, müssen nicht zurückgezahlt werden und lassen sich oft mit anderen Förderungen kombinieren.
Aktuelle Programme findest du auf den Webseiten der Stiftungen oder beim Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD).
Bildungskredite & Bildungsfonds: Flexible Ergänzung bei Engpässen
Wenn BAföG und Stipendien nicht reichen, können Bildungskredite oder Bildungsfonds helfen.
Der bekannteste ist der KfW-Bildungskredit (Programm 173).
Rahmenbedingungen (Stand 2025):
- Gesamtsumme bis 7.200 Euro
- Auszahlung flexibel: 100, 200 oder 300 Euro monatlich oder Einmalzahlung bis 3.600 Euro
- Zinssatz variabel (bitte tagesaktuell bei der KfW prüfen)
- keine Sicherheiten erforderlich
Alternativ bieten Bildungsfonds einkommensabhängige Rückzahlungsmodelle: Nach dem Abschluss wird ein fester Prozentsatz des künftigen Einkommens zurückgezahlt – besonders interessant für Studierende ohne klassische Kreditwürdigkeit.
Kindergeld, Steuer & Co.: Kleine Entlastungen mit großer Wirkung
Während des Studiums bleibt das Kindergeld bestehen – und zwar bis zum 25. Geburtstag des Kindes.
Seit 1. Januar 2025 beträgt der Betrag 255 Euro pro Kind und Monat, unabhängig von der Kinderzahl.
Eltern können außerdem Unterhaltsleistungen steuerlich geltend machen, wenn das Kind keine oder nur geringe Einkünfte hat.
Dazu zählen:
- Miete und Lebenshaltungskosten
- Studiengebühren
- Fahrtkosten
- Versicherungsbeiträge
Eine Steuerberatung kann helfen, alle Möglichkeiten optimal zu nutzen.
Nebenjob, Werkstudent & Ferienarbeit: Eigenständigkeit fördern
Rund zwei Drittel aller Studierenden arbeiten nebenbei. Nebenjobs vermitteln nicht nur Praxis, sondern mindern auch die finanzielle Belastung der Eltern.
Wichtige Grenzen:
- Einkommen bis 556 Euro monatlich ist abgabenfrei (aktuelle Minijob-Grenze 2025).
- Bei höheren Summen können sich Auswirkungen auf BAföG und Krankenversicherung ergeben.
- Werkstudentenjobs sind meist besser bezahlt und sozialversicherungspflichtig nur eingeschränkt.
Eltern sollten gemeinsam mit ihren Kindern besprechen, wie viel Arbeit neben dem Studium realistisch ist – finanzielle Eigenständigkeit ist wichtig, aber das Studium hat Priorität.
Frühzeitig planen: Mit Weitblick zum finanziellen Puffer
Frühzeitiges Sparen ist der einfachste Weg, ein Studium entspannt zu finanzieren.
Ob ETF-Sparplan, Ausbildungskonto oder Bausparvertrag – kleine regelmäßige Beträge können über die Jahre ein solides Polster bilden.
Rechenbeispiel:
Wer 100 Euro im Monat über 18 Jahre spart, hat – je nach Rendite – zwischen 25.000 und 35.000 Euro zum Studienstart zur Verfügung.
Auch Kindergeld oder Geldgeschenke von Verwandten lassen sich gezielt auf ein Ausbildungskonto einzahlen.
Wenn Eltern getrennt sind: Verantwortung bleibt geteilt
Sind Eltern getrennt, müssen sie sich gemeinsam anteilig nach Einkommen an den Studienkosten beteiligen.
Kommt es zu keiner Einigung, kann das Gericht den Unterhalt festlegen.
Wer früh über Finanzierung spricht und Vereinbarungen trifft, verhindert spätere Konflikte.
💡 Checkliste: So plant ihr die Studienfinanzierung richtig
- Frühzeitig Sparmöglichkeiten prüfen
- BAföG mindestens 6 Monate vor Studienbeginn beantragen
- Stipendien recherchieren und Fristen notieren
- Steuerliche Absetzbarkeit prüfen
- Miet-, Versicherungs- und Lebenshaltungskosten realistisch kalkulieren
- Finanzplan gemeinsam mit dem Kind aufstellen
- Notgroschen für unvorhergesehene Ausgaben einplanen
Bildung ist Teamarbeit
Ein Studium kostet Geld – aber es ist eine Investition in die Zukunft.
Mit kluger Planung, staatlicher Förderung und offenen Gesprächen lässt sich die finanzielle Belastung gut bewältigen.
So können Eltern ihren Kindern den Weg ebnen – und junge Erwachsene lernen, verantwortungsvoll mit Geld umzugehen.

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