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Elterngeld – die wichtigsten Fragen

Elterngeld

Wer im Beruf kürzer tritt, um sich auf die Erziehung der Kinder zu konzentrieren, wird vom Staat dafür finanziell entlastet. Die Höhe des Elterngeldes, können Sie schon vor der Geburt ihres Kindes im Internet berechnen.

Weitere, häufige Fragen zum Elterngeld, beantworten wir im Folgenden:

Wer bekommt Elterngeld?

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Beamtinnen und Beamte, Selbstständige und erwerbslose Elternteile, Studierende und Auszubildende.

Vor allem natürlich leibliche Eltern oder Adoptiveltern. Aber auch Verwandte bis dritten Grades können in Ausnahmefällen Elterngeld bekommen, z. B. die Großeltern.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

  • Sie betreuen ihre Kinder nach der Geburt selbst.
  • Sie leben mit ihren Kindern zusammen und haben ihren Wohnsitz in Deutschland.
  • Sie arbeiten nicht mehr als 30 Stunden in der Woche.

Wieviel Elterngeld bekomme ich?

Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach Ihrem Nettoeinkommen vor der Geburt – oder natürlich des Gehaltes ihres Partners. Elterngeld-Rechner bieten schnell und zuverlässig die Möglichkeit, die individuellen Ansprüche zu berechnen.

Welche Einkommensgrenzen gelten?

Alleinerziehende dürfen nicht mehr als 250.000 Euro im Jahr verdienen, Ehepaare nicht mehr als 500.000 Euro. (s. Einkommensgrenzen beim Elterngeld)

Was ist das Basiselterngeld?

Bis zu 14 Monate nach der Geburt gibt es das sogenannte Basiselterngeld. Die Eltern können dabei untereinander aufteilen, wer wie lange zu Hause bleibt. Ein Elternteil kann zwischen zwei und zwölf Monaten Elterngeld bekommen. Der andere dementsprechend die verbleibende Zeit bis zu 14 Monaten.

Welche Ausnahmen gelten?

Das Elterngeld wird noch weitere zwei Monate gezahlt, wenn  beide Eltern vom Angebot des Elterngeldes Gebrauch machen (Partnermonate) oder der Elternteil alleinerziehend ist und der Familie für mindestens zwei Monate das Einkommen ganz oder teilweise wegfällt.

Was ist ElterngeldPlus?

ElterngeldPlus wird auch über einen längeren Zeitraum hinweg gewährt, fällt dafür aber geringer als das klassische Elterngeld. Eltern, die nach der Geburt des Kindes Teilzeit arbeiten, können länger Elterngeld bekommen: Aus einem Elterngeldmonat werden zwei ElterngeldPlus-Monate.

Entscheiden Mütter und Väter sich, zusammen mit ihrem Partner in Teilzeit zu gehen – für vier Monate lang parallel und zwischen 25 bis 30 Wochenstunden – erhalten sie mit dem Partnerschaftsbonus vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate. Detaillierte Infos gibt es in folgendem Text.

Wo beantrage ich das Elterngeld?

Der Antrag muss nicht sofort nach der Geburt des Kindes schriftlich gestellt werden. Er geht an die Elterngeldstelle, die für Ihren Wohnort zuständig ist. Nachschlagen können Sie diese auf dieser Website. Außerdem gibt es eine Liste auf der Internetseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Die Anträge selbst gibt es bei der Elterngeldstelle, oft bekommt man die Formulare aber bei Krankenkassen und auf Entbindungsstationen im Krankenhaus. Weitere Infos gibt es auf der Elterngeld-Seite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

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Kategorie: Geld & Gesetze

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Die Stroscheins

Ist freie Journalistin in Hamburg und arbeitet für verschiedene Zeitschriften großer Verlagshäuser wie z.B. HÖRZU. Nic mag ihren Job und liebt Geschichten über Menschen aller Art. Auf ihrem Blog NicMag.de gibt sie diesen Geschichten virtuell Raum.

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