Es war ein großer Schritt für alle, die beruflich kürzer treten, um sich in den ersten Monaten nach der Geburt mehr um ihre Kinder zu kümmern. Die Einführung des Elterngeldes im Jahr 2007 ermöglichte Müttern und Vätern, bis zu 14 Monate gar nicht oder weniger zu arbeiten, und trotzdem finanziell abgesichert zu sein.
Perfekt ausgereift war die Sache aber, wie so oft, noch nicht. Deshalb gibt es jetzt das ElterngeldPlus.
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Die Hintergründe
Teilzeit arbeiten lohnte sich bisher kaum, weil das Elterngeld mit dem Einkommen verrechnet wurde. Das hatte zur Folge, dass bisher über 90 Prozent aller Frauen zehn bis zwölf Monate nach der Geburt zu Hause blieben, wie die Bundestagsfraktion der Linke kürzlich herausfand.
Jetzt allerdings hat die Bundesregierung diesen und ein paar andere Punkte überarbeitet. Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) erklärte dazu: „Gut 60 Prozent der Mütter und Väter wünschen sich, dass beide Partner in gleichem Umfang arbeiten und sich partnerschaftlich um Haushalt und Familie kümmern. Aber nur 14 Prozent schaffen dies auch tatsächlich.“
Das Elternhandbuch erklärt, was sich mit ElterngeldPlus ändert
Volles Elterngeld bei Teilzeit-Lösungen
Früher gab es maximal 14 Monate Elterngeld.
Jetzt ist es möglich, diesen Zeitraum zu verdoppeln. Wer Teilzeit arbeitet bekommt dann das Elterngeld ebenfalls in voller Höhe – es wird aber auf einen Zeitraum von 28 Monaten gestreckt.
Das hat zur Folge, dass Mütter nach der Geburt eines Kindes wieder früher in den Beruf einsteigen können, ohne auf einen Teil des Elterngeldes verzichten zu müssen.  (seit 1.7.2015)
Arbeits- und Erziehungs-Teilung lohnt sich
Früher lief es in den meisten Familien so ab, dass die Väter nur genau so lange zu Hause blieben, wie nötig, um das volle Elterngeld über 14 Monate zu bekommen. Sprich: 2 Monate.
Seit 2015  bekommen Eltern mehr Elterngeld, wenn sie sich die Betreuung ihres Kindes teilen. Mütter und Väter, die während des Elternzeitbezugs im gleichen Zeitraum für mindestens vier Monate zwischen 25 und 30 Wochenstunden arbeiten, bekommen jeweils zusätzlich für vier Monate ElterngeldPlus.  (seit 1.7.2015)
Zwillinge, Drillinge, Vierlinge?
Bei Geburten von mehr als einem Kind, gab es bisher einige Ungereimtheiten.
Jetzt ist der Anspruch klar geregelt. Auch Zwillings- oder Drillings-Eltern haben nur Anspruch auf einmal Elterngeld. Sie bekommen aber für jedes weitere Mehrlings-Kind einen Zuschlag in Höhe von 300 Euro pro Monat.  (seit 1.1.2015)
Mehr Flexibilität zum Wohle der Familie
Bisher können Eltern bis zum 3. Geburtstag eines Kindes eine unbezahlte Auszeit vom Job nehmen. Eine Regelung, die genau so erhalten bleibt.
Dazu gibt es nun aber noch eine neue Möglichkeit, sich mehr Zeit für die Familie zu nehmen, ohne um den Job fürchten zu müssen. Zwischen dem 3. und dem 8. Geburtstag eines Kindes können Eltern 24 statt wie bisher zwölf Monate pausieren. Eine Zustimmung des Arbeitgebers ist hierfür nicht nötig.  (seit 1.7.2015)
Mehr Infos zum ElterngeldPlus?
Alle Informationen zum Elterngeld bekommen Sie hier: http://www.elterngeld.net/
Und hier weitere Beiträge von uns zum Thema ElterngeldPlus: Stichwort ElterngeldPlus
Toller Artikel, Frau Kollegin, sehr informativ! Vielen Dank, denkt man doch glatt über ein weiteres Kind nach :-)
Vielleicht Mehrlinge? Da sind ja die Zahlungen jetzt auch klar geregelt :D
Wenn wir dann in eine große WG ziehen – gern! :-D
Klar, allerdings auf dem Land, das ist Voraussetzung. Und das Mehrlings-Extra-Geld investieren wir in mindestens ein Au Pair ;)
Ich komme dann wie immer zu Besuch :-)