Die Elternzeit soll frischgebackenen Müttern und Vätern mehr Zeit mit ihrem Baby ermöglichen. Wieviel freie Zeit ihr tatsächlich mit eurem Nachwuchs genießen könnt, hängt dabei von eurem persönlichen Anspruch auf Elternzeit und auch Elterngeld ab.
Im Folgenden erklären wir euch, wie beides in Zusammenhang steht:
Zeit für Mutter, Vater und Kind
Mit Einführung der neuen Elternzeitregelung im Jahr 2007 hat der Gesetzgeber die vorher bestehende Ungleichheit zwischen Mann und Frau in Bezug auf die Elternzeit abgeschafft, damit beide Elternteile bessere Möglichkeiten haben, ihr Kind zu betreuen.
Am 01. Juli 2015 wurde die gesetzliche Regelung dann erneut angepasst, sodass Eltern, deren Kinder nach diesem Termin geboren wurden, noch flexibler agieren können. Zudem soll das Elterngeld für finanzielle Entlastung sorgen.
Man könnte also sagen, dass die Elternzeit eine Art bezahlter Urlaubs ist – und sogar noch etwas besser als das. Schließlich genießen Arbeitnehmer während der Elternzeit sogar einen besonderen Kündigungsschutz und können sich die freien Wochen und Monate relativ frei einteilen. Ob man die ersten Wochen mit einem Neugeborenen als Urlaub bezeichnen sollte, lassen wir dabei aber einfach mal außen vor.
Die Vorteile der Elternzeit
Fakt ist: Die Elternzeit ermöglicht jungen Eltern, Zeit mit ihrem jüngsten Familienmitglied zu verbringen. Um die gesetzlichen Vorschriften genauer zu verstehen, hier ein paar grundlegende Eckdaten zu Elternzeit und Elterngeld:
Werdende Eltern müssen die Elternzeit beim zuständigen Landesamt für Versorgung und Soziales beantragen. Der Arbeitgeber muss spätestens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit informiert werden.  Erfolgt die Elternzeit erst nach dem dritten Geburtstag des Kindes, so muss dies dem Arbeitgeber spätestens 13 Wochen vorher mitgeteilt werden.
ußerdem müsst ihr natürlich, den Arbeitgeber darüber informieren, wann ihr in Elternzeit geht. Eine Zustimmung des Arbeitgebers ist allerdings nicht erforderlich. Insgesamt könnt ihr die 24 Monate Elternzeit in maximal 3 Zeitabschnitten aufteilen. Falls ihr sie noch weiter aufsplitten möchtet, muss der Arbeitgeber dieser Sonderregelung zustimmen.
Junge Eltern genießen während der Elternzeit, den bereits erwähnten, besonderen Kündigungsschutz. Es ist allerdings auch erlaubt, während der Elternzeit einen Nebenjob auszuüben. Vorausgesetzt, es handelt sich um einen Teilzeit-Job. Genauere Infos hierzu, insbesondere zu den Ablehnungsfristen für die Teilzeitarbeit, falls euer Arbeitgeber damit nicht einverstanden ist, findet ihr auf der offiziellen Seite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Beitrag „Die Elternzeit“.
Die Elternzeit berechnen
Sehr praktisch zur Berechnung eurer persönlichen Elternzeit ist dieser Elternzeitrechner. Er spart euch jede Menge Zeit und Rechercheaufwand.
Die Elternzeit ist dazu gedacht, Arbeitnehmern bessere Voraussetzungen für die Erziehung ihrer Kinder zu schaffen. Darüber hinaus verbessert sie natürlich auch die Lebensqualität und festigt die Bindung der Familie.
Erfreulich ist vor allem die flexible Einteilung der Elternzeit und der gute Kündigungsschutz, sodass sich Eltern währenddessen keine Sorgen um den Verlust des Arbeitsplatzes machen müssen. Und das Elterngeld sorgt zudem für finanzielle Entlastung.
Die Elternzeit ist übrigens nicht der Mutterschutz – Infos dazu findet ihr in diesem Artikel.