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Kostenerstattung von Impfungen

Kostenerstattung von Impfungen
Interview mit Wiebke Kottenkamp, Pressesprecherin der Krankenkasse BKK·VBU

Die Krankenkassen erstatten als sogenannte Pflichtleistungen alle Impfungen, die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) standardmäßig empfohlen werden. Doch viele Krankenkassen übernehmen mittlerweile auch darüber hinaus zusätzliche Impfungen, z. B. gegen Meningokokken B und ACWY.

Wie eine solche Kostenerstattung abläuft, erklärt Wiebke Kottenkamp von der Krankenkasse BKK·VBU im Interview.

Frau Kottenkamp, warum werden manche Impfungen nicht von allen Krankenkassen übernommen?

Alle Impfungen, die von der STIKO standardmäßig empfohlen sind, wie z. B. die Meningokokken-C-Impfung bei Kindern, müssen von allen Krankenkassen als Pflichtleistungen übernommen werden.

Anders ist es bei zusätzlich möglichen Impfungen, wie beispielsweise gegen Meningokokken B und ACWY, die bisher noch nicht standardmäßig von der STIKO empfohlen werden. Hier steht es den Krankenkassen frei, ob sie die Kosten übernehmen oder nicht.

Warum sollten sich Eltern über die zusätzlich möglichen Impfungen informieren?

Die standardmäßige Meningokokken-C-Impfung kann nicht vor den anderen Meningokokken-Gruppen schützen, deswegen raten wir, sich auch über die zusätzlich möglichen Impfungen gegen Meningokokken B und ACWY zu informieren.

Eltern sollten sich über alle Möglichkeiten bewusst sein, um dann eine Entscheidung bezüglich der Impfungen treffen zu können und sich von ihrer Kinderärztin bzw. ihrem Kinderarzt beraten lassen.

Warum erstatten viele Krankenkassen diese Impfungen bereits freiwillig?

Die Erstattung von Impfungen spielt bei Eltern häufig eine wichtige Rolle bei der Impfentscheidung. Viele Krankenkassen haben sich daher mittlerweile dazu entschieden, die zusätzlichen Meningokokken-Impfungen vollständig oder teilweise zu übernehmen. Dazu zählen auch wir von der BKK·VBU.

Wiebke Kottenkamp

Wiebke Kottenkamp

Die Entscheidung für den bestmöglichen Schutz vor einer seltenen, aber lebensbedrohlichen Erkrankung, sollte nicht am Geld scheitern. Am Ende ist Impfen natürlich immer eine individuelle Entscheidung jedes Einzelnen, die wir nicht bewerten möchten. Aber es ist unser Anliegen, für diejenigen, die sich für eine Impfung entscheiden, auch die größtmögliche Unterstützung zu bieten.

Woher weiß ich, ob meine Krankenkasse die Impfungen erstattet?

Am besten informiert man sich schon vor der Impfung bei der eigenen Krankenkasse, ob sie die Kosten übernimmt. Im Falle der Meningokokken-Impfungen gibt es unter www.meningitis-bewegt.de/kostenerstattung/ eine Übersicht, welche Krankenkassen die Kosten von welchen Impfungen übernehmen.

Wie beantrage ich die Erstattung der Kosten?

Da die zusätzlichen Impfungen in der Regel nicht über die Chipkarte abgerechnet werden können, müssen die Eltern auch bei einer zugesicherten Kostenübernahme durch die Krankenkasse erst einmal in Vorkasse gehen. Hinterher reichen sie das Impfstoff-Rezept, die Apothekenrechnung für den Impfstoff und die Arztrechnung bei ihrer Krankenkasse ein.

Kostenerstattung von Impfungen

Das ist meistens per App oder auf dem Postweg schnell und einfach erledigt und die Krankenkasse erstattet die Kosten zeitnah auf das angegebene Konto.

Kann man auch versuchen, eine Kostenerstattung von Impfungen zu erzielen, wenn die eigene Krankenkasse die Zusatzimpfungen nicht grundsätzlich übernimmt?

Das würde ich auf jeden Fall empfehlen. Eltern können ihre Kinderärztin bzw. ihren Kinderarzt um ein vorgefertigtes Formular zur Kostenerstattung von Impfungen bitten oder auch direkt unter www.meningitis-bewegt.de/kostenerstattung-leicht-gemacht/ herunterladen. Dieses Formular kann dann bei der Krankenkasse eingereicht werden.

Wenn die Zeit bis zur Impfung zu knapp ist, um auf eine Rückmeldung zu warten, können Eltern auch hier in Vorkasse gehen und die Unterlagen bei der Krankenkasse auf gut Glück einreichen. Manchmal werden Einzelfallentscheidungen getroffen. Außerdem erstatten einige Krankenkassen die zusätzlich möglichen Impfungen bei Reisen ins Ausland.

Nachfragen lohnt sich!

Drei mögliche Impfungen gegen Meningokokken

Für einen umfassenden Schutz gegen Meningokokken-Erkrankungen gibt es mehrere Impfungen. Neben der standardmäßig empfohlenen Impfung gegen Meningokokken C stehen in Deutschland zwei zusätzlich mögliche Impfungen zur Verfügung: gegen Gruppe B sowie gegen die Gruppen A, C, W und Y in Kombination.

Mehr Infos über Meningokokken-Erkrankungen findet ihr hier:

Meningokokken-Infektionen: Das solltest du darüber wissen!

oder unter

www.meningitis-bewegt.de
Der Text wurde uns zur Verfügung gestellt von Borchert & Schrader PR GmbH
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Foto: meningitis-bewegt.de

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