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Prüfungsanfechtung – wann sie sinnvoll ist

Prüfungsanfechtung

Wenn das eigene Kind durch eine wichtige Prüfung fällt, ist der Schreck erst einmal groß.

Doch nicht immer ist der Prüfling daran schuld. Manchmal liegen auch Verfahrensfehler oder Bewertungsfehler vor. In diesem Fall ist eine Prüfungsanfechtung empfehlenswert.

Wann ist eine Prüfungsanfechtung sinnvoll?

Das Ergebnis einer Prüfung anzufechten, lohnt sich nur dann, wenn auch Erfolgschancen bestehen. Das ist immer dann der Fall, wenn sich ein Fehler nachweisen lässt, der für das Prüfungsrecht relevant ist. Sofern diese Voraussetzung erfüllt ist, haben Prüflinge die Möglichkeit, eine nicht bestandene Prüfung oder auch eine schlechte Note anzufechten.

Wenn Ihr Kind das Gefühl hat, dass es ungerecht behandelt worden ist und das Prüfungsergebnis nicht gerechtfertigt ist, sollten Sie zunächst klären, ob es sich um einen Verfahrens- oder Bewertungsfehler handelt. Bei Verdacht, dass eines von beidem gegeben ist, kann Ihnen ein Anwalt weiterhelfen. Nicht nur Studierende an Fachhochschulen oder Universitäten können eine Prüfungsanfechtung durchführen. Auch für Prüfungsleistungen während der Ausbildung besteht diese Option.

Was ist ein Verfahrensfehler?

Mit Verfahrensfehlern sind äußere Umstände gemeint, die es dem Prüfling unmöglich machen, seine volle Leistung zu erbringen. Dementsprechend können verschiedene Situationen zu einem Verfahrensfehler führen.

Typisch sind beispielsweise folgende Sachlagen:

  • Die Prüflinge wurden durch Baulärm beeinträchtigt
  • Es war deutlich zu heiß oder zu kalt im Prüfraum
  • Die Prüfer waren aufgrund von Befangenheit oder unzureichender Qualifikation ungeeignet
  • Prüflinge haben nicht ausreichend Zeit bekommen
  • Prüfling konnte aufgrund äußerer Umstände nicht rechtzeitig zur Prüfung erscheinen

Wenn die Prüfungsanfechtung aufgrund eines Verfahrensfehlers vorgenommen wird, ist zu beachten, dass es bei Erfolg in der Regel zu einer Wiederholung der Prüfung kommt.

Besonders hohe Aussichten auf Erfolg bestehen, wenn der Prüfling den Verfahrensfehler schon während der Prüfung rügt. Wenn Ihr Kind studiert oder eine Ausbildung macht, sensibilisieren Sie es am besten für dieses Thema, damit es sich auch sofort beschwert, falls es zu Verfahrensfehlern kommt.

Was sind Bewertungsfehler?

Bei Bewertungsfehlern spricht man auch von inhaltlichen Fehlern. Diese sind nicht immer so leicht zu ermitteln wie Verfahrensfehler.

Grundsätzlich besteht Aussicht auf Erfolg, wenn dem Prüfling kein Antwortspielraum zugestanden wurde, also wenn der Prüfer nur eine einzige Antwort als richtig gelten ließe, obwohl die Fachliteratur verschiedene Lösung aufzeigt. Gleichzeitig haben die Prüfer aber auch das Recht, einen Beurteilungsspielraum wahrzunehmen.

Deswegen sollte vor einer Prüfungsanfechtung aufgrund eines Bewertungsfehlers immer genau geprüft werden, ob es Aussichten auf Erfolg gibt. Hier kann ein erfahrener Anwalt für Prüfungsrecht oft schon weiterhelfen.

Wird dem Bewertungsfehler im Rahmen einer Prüfungsanfechtung zugestimmt, wird die Arbeit neu bewertet und die Note entsprechend angepasst. Hierbei ist zu bedenken, dass eine Anhebung nicht unbedingt bedeuten muss, dass dadurch auch der gesamte Schnitt nennenswert steigt. Wenn aber nur ein paar Punkte gefehlt haben, um die Prüfung zu bestehen, kann eine Anfechtung durchaus sinnvoll sein.

Was Eltern tun können

Für Eltern ist es immer schwierig, das eigene Kind scheitern zu sehen. Doch gerade, wenn die Voraussetzungen für eine Prüfungsanfechtung gegeben sind, besteht die Möglichkeit, dem Nachwuchs zu helfen.

Studierende haben meist keine Rücklagen und können sich die Anwaltskosten nicht leisten. Damit die Prüfungsanfechtung auch gelingt, ist aber eine professionelle juristische Unterstützung besonders wichtig. Eltern können Ihre Kinder unterstützen, indem sie die Anwaltskosten übernehmen.

Noch besser ist es, wenn frühzeitig eine entsprechende Rechtsschutzversicherung abgeschlossen wird, die auch Prüfungsanfechtungen abdeckt. Das ist nicht bei allen Tarifen der Fall! Informieren Sie sich deswegen gründlich. Eine Rechtsschutzversicherung kann auch bei anderen Streitigkeiten mit der Hochschule oftmals weiterhelfen. Auch für Auszubildende ist eine solche Versicherung sinnvoll.

Darüber hinaus helfen Sie Ihrem Kind schon, indem Sie ein offenes Ohr für seine Probleme haben und sich erst einmal in Ruhe anhören, was es zur nicht bestandenen Prüfung zu sagen hat. Schließlich wissen Sie jetzt, was Verfahrens- und Bewertungsfehler sind, und können Ihr Kind darauf aufmerksam machen, wenn eines von beidem während seiner Prüfung vorlag.

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