Geld & Gesetze, Gesundheit & Entwicklung
Schreibe einen Kommentar

Krankes Kind? Nerven bewahren!

krankes Kind

Nichts wirft die familiäre Tagesroutine so aus der Bahn wie ein krankes Kind. Abgesehen von der Sorge um den Nachwuchs kommt auch noch jede Menge Organisatorisches auf die beunruhigten Eltern zu.

Besonders dann, wenn es kein familiäres Betreuungs-Back-up gibt. Das trifft nicht nur alleinerziehende Eltern, auch wenn beide Elternteile berufstätig sind kann das eine echte Herausforderung sein.

Meldepflichten einhalten

Kinder werden selten mit Vorwarnung krank. Die Kleinen holen sich entweder aus dem Kindergarten oder Hort alle möglichen Viren oder bringen vom Spielplatz böse Verletzungen mit nach Hause. Und auch wenn es für Eltern in dieser Situation sicher nicht die erste Priorität hat, ein paar bürokratische Dinge sollten dennoch beachtet werden.

Es heißt jetzt schnell reagieren und neben der medizinischen Versorgung des Kindes den Alltag neu zu strukturieren und den Arbeitgeber zu informieren. Das muss unter allen Umständen sofort passieren. Auch dann, wenn man beispielsweise das Kind aus der Kita abholen muss und an diesem Tag nicht mehr an den Arbeitsplatz zurückkommt.

Unter bestimmten Umständen haben Eltern Anspruch auf eine Freistellung (sogenannte Pflegetage) durch den Arbeitgeber. Gesetzlich geregelt ist, dass jedes Elternteil zehn Arbeitstage für die Betreuung eines kranken Kindes freinehmen darf. Alleinerziehenden stehen alle Tage (also 20) zu. Für das zweite Kind dürfen ebenfalls zehn Tage Pflegeurlaub genommen werden.

Allerdings gibt es bei weiteren Kindern eine Obergrenze. Für drei und mehr Kinder sind insgesamt 25 Betreuungstage pro Elternteil im Gesetz verankert.

Voraussetzungen für Kinderkrankengeld

Eltern, die ihre Kinder pflegen steht auch ein sogenanntes Kinderkrankengeld zu. Üblicherweise werden vom Arbeitgeber die Lohnzahlungen für Pflegetage nämlich eingestellt. Außer man hat im Arbeitsvertrag bereits festgelegt, dass auch Pflegetage zu 100% bezahlt werden.

Sollte das aber nicht der Fall sein, springt bei gesetzlich versicherten Arbeitnehmern die Krankenkasse ein. Allerdings nur, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:

  • das Kind ist jünger als zwölf Jahre
  • ein Arzt hat ein Attest ausgestellt
  • die Betreuung und Pflege des Kindes ist aus ärztlicher Sicht erforderlich
  • sowohl der entsprechende Elternteil als auch das Kind sind gesetzlich versichert
  • keine anderen im Haushalt lebenden Personen, etwa Großeltern oder ein Au-Pair, können das Kind betreuen.

Anders als bei einem erwachsenen Arbeitnehmer muss das Attest schon am ersten Tag vorliegen um Anspruch auf das Kinderkrankengeld zu haben.

Mit dem Arbeitgeber reden

Da es für Kinder ab zwölf Jahren keinen gesetzlichen Anspruch mehr auf Pflegetage gibt, kann man entweder „normale“ Urlaubstage nehmen oder aber man sucht das Gespräch mit dem Vorgesetzten. In den meisten Fällen wird man auf Verständnis stoßen und gemeinsam eine Lösung finden. Beispielsweise die Fehlzeiten wieder einarbeiten oder unbezahlten Urlaub nehmen etc.

Keinesfalls sollte man sich selber krank melden, nur weil die gesetzlichen Pflegetage verbraucht sind oder es einem peinlich ist, dass man schon wieder wegen dem kranken Kind nicht zur Arbeit erscheinen will. Da ist das Arbeitsgesetz sehr streng und ein solches Fehlverhalten kann im schlimmsten Fall zur fristlosen Kündigung führen.

Notfallbetreuung

Leider liegt die Betreuung von kranken Kindern immer noch zum Großteil in den Händen der Mütter. Oftmals sind diese berufstätig und ohne familiäre Unterstützung. in den Großstädten gibt es meistens auch keine nachbarschaftlichen Netzwerke wie auf dem Land und so kann ein krankes Kind nicht nur eine emotionale sondern auch eine existenzielle Herausforderung bedeuten.

In einigen Großstädten gibt es allerdings Organisationen, die in genau solchen Fällen einspringen:

Das Beste daran: Man kann sich auch als Freiwillige melden um Zeit mit kranken Kindern zu verbringen und ihnen zu helfen schnell wieder gesund zu werden. Ich werde mich jetzt mal damit befassen. Aber das ist eine andere Geschichte…

krankes Kind

Pin it!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Wenn Du wissen möchtest, welche Daten wir beim Hinterlassen eines Kommentars speichern, schau bitte in unsere Datenschutzerklärung.