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Nach der Geburt: So beantragen Sie Kindergeld für Ihr Baby

Kindergeld

Kaum ist das Baby auf der Welt, gibt es auch schon Geld vom Staat :-)

Der Antrag auf Kindergeld für den Familienzuwachs kann erst nach der Geburt gestellt werden, zuständige Behörde ist die Familienkasse der Agentur für Arbeit.

Wer bekommt das Kindergeld?

Das Kindergeld wird grundsätzlich nur einer Person ausgezahlt, es ist nicht aufteilbar.

Normalerweise handelt es sich bei dem Empfänger des Kindergeldes um die leibliche Mutter oder den leiblichen Vater des Kindes. Aber auch Stiefeltern, Pflegeeltern oder Oma und Opa können Anspruchsberechtigte für das Kindergeld sein, hierzu gibt es besondere gesetzliche Regelungen.

Im Streitfall bestimmt das zuständige Amtsgericht als Familiengericht den Kindergeldberechtigten.

Voraussetzungen für den Kindergeldanspruch

Der Empfänger des Kindergeldes muss seinen Wohnsitz in Deutschland haben und sich für gewöhnlich auch hier aufhalten. Eine weitere Bedingung lautet, dass das Kind im selben Haushalt wie der Kindergeldbezieher lebt.

Vorrangig berechtigt sind natürlich die leiblichen Eltern: Sie klären untereinander, wer von beiden das Kindergeld erhält. Mit der sogenannten „Berechtigungsbestimmung“, die im Antragsvordruck enthalten ist, legen sich die Eltern offiziell auf einen Bezieher fest.

Es ist außerdem möglich, auf den Kindergeldanspruch zu Gunsten eines im selben Haushalt lebenden Großelternteils zu verzichten.

Wo bekommt ein Antragsformular?

Das Antragsformular wird unter anderem online bereitgestellt. Häufig liegen Antragausdrucke auch im Standesamt aus, wo die Geburt des Neugeborenen gemeldet wird. Die Familienkasse der Agentur für Arbeit stellt ebenfalls Formulare bereit.

Wie hoch ist das Kindergeld?

Das Kindergeld für das erste und zweite Kind beträgt nach derzeitigem Stand 219 Euro pro Monat. Das dritte Kind wird mit 225 Euro im Monat belohnt, das vierte und jedes weitere mit immerhin 250 Euro.

Hilfreiche Links

Hier ein paar links zu weiteren Informationen und den Online-Anträgen:

Alle Angaben ohne Gewähr.
Kindergeld beantragen

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