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Kindergeld beantragen: Was du nach der Geburt wissen musst

Kindergeld

Kaum ist dein Kind auf der Welt, hast du Anspruch auf Kindergeld – rückwirkend ab dem Geburtsmonat. Zuständig ist die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Den Antrag kannst du erst nach der Geburt stellen – aber tu es zeitnah: Kindergeld wird nur sechs Monate rückwirkend ausgezahlt.

Der Antrag auf Kindergeld für den Familienzuwachs kann erst nach der Geburt gestellt werden, zuständige Behörde ist die Familienkasse der Agentur für Arbeit.

Wer bekommt das Kindergeld?

Das Kindergeld wird grundsätzlich nur einer Person ausgezahlt, es ist nicht aufteilbar.

Normalerweise handelt es sich bei dem Empfänger des Kindergeldes um die leibliche Mutter oder den leiblichen Vater des Kindes. Aber auch Stiefeltern, Pflegeeltern oder Oma und Opa können Anspruchsberechtigte für das Kindergeld sein, hierzu gibt es besondere gesetzliche Regelungen.

Im Streitfall bestimmt das zuständige Amtsgericht als Familiengericht den Kindergeldberechtigten.

Voraussetzungen für den Kindergeldanspruch

Der Empfänger des Kindergeldes muss seinen Wohnsitz in Deutschland haben und sich für gewöhnlich auch hier aufhalten. Eine weitere Bedingung lautet, dass das Kind im selben Haushalt wie der Kindergeldbezieher lebt.

Vorrangig berechtigt sind natürlich die leiblichen Eltern: Sie klären untereinander, wer von beiden das Kindergeld erhält. Mit der sogenannten „Berechtigungsbestimmung“, die im Antragsvordruck enthalten ist, legen sich die Eltern offiziell auf einen Bezieher fest.

Es ist außerdem möglich, auf den Kindergeldanspruch zu Gunsten eines im selben Haushalt lebenden Großelternteils zu verzichten.

Wo bekommt ein Antragsformular?

Das Antragsformular wird unter anderem online bereitgestellt. Häufig liegen Antragausdrucke auch im Standesamt aus, wo die Geburt des Neugeborenen gemeldet wird. Die Familienkasse der Agentur für Arbeit stellt ebenfalls Formulare bereit.

Wie hoch ist das Kindergeld?

Seit Januar 2026 beträgt das Kindergeld einheitlich 259 Euro pro Monat – für jedes Kind, unabhängig von der Reihenfolge.

Einmal beantragen, lange profitieren

Das Kindergeld läuft nach einmaliger Bewilligung automatisch bis zum 18. Geburtstag deines Kindes weiter – ohne erneuten Antrag. Du musst nur Änderungen melden, etwa einen Umzug. Das ist einer der seltenen Fälle, in denen Bürokratie tatsächlich im Hintergrund bleibt.

Hilfreiche Links

Hier ein paar links zu weiteren Informationen und den Online-Anträgen:

Alle Angaben ohne Gewähr.
Kindergeld beantragen

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