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Informationen und Tipps zur Familienversicherung

Familienversicherung
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Die klassische Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist eine günstige Option zum Versichern der Kinder. Doch der Nachwuchs ist längst nicht die einzige Personengruppe, die sich familienversichern lässt.

Lesen Sie hier Informatives zur kostenlosen Mitversicherung und nutzen Sie unsere Tipps für eine bedarfsgerechte Entscheidung!

Familienmitglieder beitragsfrei mitversichern

Über die Familienversicherung lassen sich Familienangehörige von gesetzlich Krankenversicherten beitragsfrei mitversichern. Versicherte können im Rahmen der Familienversicherung unter anderem ihre Kinder sowie Ehe- und eingetragene Lebenspartner mitversichern lassen, ohne zusätzliche Krankenversicherungsbeiträge zahlen zu müssen. Sogar Stief-, Enkel- und Pflegekinder sowie adoptierte Kinder kommen für eine Mitversicherung infrage.

Allerdings müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Kinder, Enkel, Stiefkinder, Pflegekinder und Adoptionskinder lassen sich grundsätzlich bis zum 18. Lebensjahr familienversichern.
  • Je nach Situation ist eine Mitversicherung auch über die Volljährigkeit hinaus möglich. Beispielsweise wenn die Kinder noch nicht erwerbstätig sind bis zum 23. Lebensjahr.
  • Befindet sich der Nachwuchs in Schul- beziehungsweise Berufsausbildung greift die Familienversicherung sogar so lange, bis das 25. Lebensjahr vollendet ist.

Auf eine Altersgrenze wird bei Kindern mit Behinderung (körperlich, geistig oder seelisch), die sich nicht selbstständig versorgen können, vollständig verzichtet.

Auch für gleichgeschlechtliche Paare eine Option

Die Familienversicherung ist inzwischen sowohl für heterosexuelle als auch für homosexuelle Menschen eine attraktive Lösung für die Mitversicherung.

„Gleichgeschlechtliche Paare sind durch das Lebenspartnerschaftsgesetz in der gesetzlichen Krankenversicherung Ehepaaren gleichgestellt“, so der Hinweis unter www.bkkgs.de/versicherte/leistungen/familie/familienversicherung – der Internetpräsenz der Krankenkasse BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER, die 2020 von der Zeitschrift ELTERN als eine der besten Krankenkassen für Familien in der Kategorie Eltern & Kind ausgezeichnet wurde. „Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie innerhalb einer eingetragenen Lebenspartnerschaft Ihren Partner sowie Ihre Kinder kostenlos familienversichern“, heißt es dort weiter.

Das Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft (kurz Lebenspartnerschaftsgesetz / LPartG) ist ein Bundesgesetz, das am 1. August 2001 in Kraft getreten ist.

Voraussetzungen für die Familienversicherung

Damit Familienangehörige in der gesetzlichen Krankenversicherung beitragsfrei mitversichert werden können, dürfen sie nicht selbst versichert sein und ihr Wohnsitz beziehungsweise ihr gewöhnlicher Aufenthaltsort muss in Deutschland liegen.

Zudem dürfen sie nicht hauptberuflich selbstständig, von der Versicherung befreit und nicht versicherungsfrei (z. B. Beamte) sein. Darüber hinaus gibt es eine Einkommensgrenze: Das regelmäßige Gesamteinkommen darf diese gesetzliche Grenze nicht überschreiten.

Tipp: Elterngeld wird nicht als Einkommen gezählt, was bedeutet, dass die Familienversicherung möglich ist, sollte die Gesamteinkommensgrenze lediglich aufgrund dieser Familienleistung überschritten werden.

Besonderheiten bei der Familienversicherung

Es gibt einige besondere Szenarien, die hinsichtlich der Familienversicherung relevant sind. Befindet sich eine in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversicherte Frau zum Beispiel im Mutterschutz, bleibt sie während dieser Schutzfrist selbst Mitglied in der Krankenkasse, wodurch eine Familienversicherung ausgeschlossen ist. Schließlich bleibt ihr Versicherungsschutz erhalten. Gleiches gilt für die Elternzeit: Während dieser Zeit bleiben Pflichtversicherte ebenfalls versichert.

Das Bundesministerium für Gesundheit fügt unter www.bundesgesundheitsministerium.de/gesetzlich-versicherte hinzu, dass die beitragsfreie Mitversicherung nicht möglich ist, wenn ein Elternteil nicht gesetzlich versichert ist, das regelmäßige Gesamteinkommen des anderen Elternteils über dem des gesetzlich Versicherten liegt und „es die Versicherungspflichtgrenze übersteigt“. Die Mitversicherung des Partners ergibt somit immer dann Sinn, wenn er oder sie weniger verdient.

Höhere Kosten für privat Versicherte

Bei der privaten Krankenversicherung (PKV) gibt es keine Mitversicherung wie sie die GKV anbietet. Bei privat Krankenversicherten müssen Kinder und andere Familienmitglieder jeweils separat krankenversichert werden. Je nach Familienkonstellation kann das richtig teuer werden.

Ist ein Elternteil privat und eines gesetzlich versichert, kann die beitragsfreie Mitversicherung ausgeschlossen sein. Das wäre der Fall, wenn die Eltern Lebenspartner oder Ehegatten sind und der privat versicherte Elternteil Hauptverdiener ist und ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze durch das monatliche Gesamteinkommen des privat versicherten Elternteils überstiegen wird. Weiterführende Informationen zum Versicherungsschutz für Kinder privat Versicherter haben wir hier erläutert.

Tipp: Zum Beantragen der Aufnahme von Familienmitgliedern in die Familienversicherung bieten Krankenkassen meist individuelle Formulare, die sich über deren Internetseiten kostenlos herunterladen lassen.

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