Kinderwunsch & Schwangerschaft
Schreibe einen Kommentar

Alle Behördengänge nach der Geburt im Überblick

Behördengänge nach der Geburt

Yaye und hurra! Endlich ist es soweit: Nach den langen Monaten des Wartens ist dein Baby endlich auf der Welt.

Die Zeit scheint stehen zu bleiben, alles ist neu und du musst dich mit der Situation erst einmal vertraut machen. Als Familie zusammen wachsen.

Die schlechte Nachricht: Leider gehört auch einiges an Organisation und Verwaltung dazu, wenn so ein kleiner Mensch auf der Erde eintrifft.

Um dir die Sache etwas zu erleichtern, haben wir einen Überblick über die wichtigsten Behördengänge nach der Geburt erstellt. Vieles kannst du auch schon vor der Geburt vorbereiten.

Geburtsurkunde, Vaterschaft, Krankenkasse

Wichtigstes Dokument zum Start: Die Geburtsurkunde

Ohne sie geht gar nichts. Nur, wer eine Geburtsurkunde hat, ist auch offiziell auf der Welt – na, so in etwa jedenfalls.

Du beantragst sie innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Standesamt. Oft gibt es auch im Krankenhaus die Möglichkeit, die Anmeldung in die Wege zu leiten.

Hier wird auch der Name des Neuankömmlings festgelegt. Kläre am besten vorher, ob euer Wunschname problemlos akzeptiert wird, wenn ihr einen originellen Namen ausgewählt habt.

Nach der Anmeldung bekommst du eine Urkunde und beglaubigte Kopien, die für die weiteren Anträge nötig sind.

Kosten: Ca. 10 Euro für die Originalurkunde, und weitere 5 Euro pro Kopie

Benötigte Dokumente: Personalausweis der Eltern, Heiratsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch, Geburtsbescheinigung der Klinik, Vaterschaftsanerkennung (nur bei unverheirateten Eltern)

Für unverheiratete Eltern: Vaterschaftsanerkennung

Im Optimalfall könnt ihr diesen Behördengang schon vor der Geburt erledigen, sodass der Vater direkt in die Geburtsurkunde eingetragen werden kann.

Liegt noch keine Anerkennung der Vaterschaft vor, wird in der Geburtsurkunde zunächst nur der Name der Mutter vermerkt. Die Mutter muss der Vaterschaft zustimmen.

Achtung: Der Vater muss nicht der biologische Vater sein! Seid ihr verheiratet, ist automatisch der Ehepartner der offizielle Vater, ist dies nicht der Fall, müsst ihr dies extra angeben.

Kosten: keine

Zuständiges Amt: Jugend- oder Standesamt

Benötigte Dokumente: Geburtsurkunde des Anerkennenden oder beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch, Personalausweise der Eltern, Zustimmung der Mutter

Krankenkasse

In Deutschland besteht Krankenversicherungspflicht, deshalb ist es wichtig, das Neugeborene möglichst schnell bei deiner Krankenversicherung anzumelden.

Am besten rufst du schon vor der Geburt bei deiner Krankenkasse an und klärst, wie die Abläufe sind, die Krankenkasse schickt dir dann ein Aufnahmeformular zu.

Das Kind kann entweder bei der Mutter oder beim Vater mitversichert werden. Hierfür sind die Geburtsurkunde und evtl. die Vaterschaftsanerkennung nötig.

Kosten: Unterschiedlich, je nach Versicherung

Benötigte Dokumente: Aufnahmeformular der Krankenkasse, Geburtsurkunde, evt. Vaterschaftsanerkennung

Money, money, money – Hier gibt es Geld!

Kindergeld

Das Kindergeld beantragst du bei der Agentur für Arbeit.

Achtung: Die Bearbeitungsdauer kann bis zu 6 Wochen dauern. Du kannst das Formular hierfür schon vor der Geburt ausfüllen und einreichen und dann nur die Geburtsurkunde nachreichen.

Die Zahlung startet mit dem Monat der Geburt, dauert die Bearbeitung länger, gibt es das Geld auch rückwirkend. Die Verjährungsfrist für den Rechtsanspruch beträgt vier Jahre.

Frist: Du bekommst das Kindergeld maximal 3 Monate rückwirkend ausgezahlt. Stichtag hierfür ist die Abgabe der Geburtsurkunde.

Benötigte Dokumente: Formular für Kindergeld von der Agentur für Arbeit

Mutterschaftsgeld

Mütter, die als Angestellte arbeiten, können es bei ihrer gesetzlichen Krankenversicherung oder Mutterschaftsgeldstelle des Bundesversicherungsamtes beantragen. Die detaillierten Voraussetzungen hierfür findest du auf der Website des Amtes.

Frist: Formulare unbedingt vor der Geburt einreichen!

Zuständiges Amt: Bundesversicherungsamt (bzw. gesetzliche Krankenkasse)

Benötigte Dokumente:

  1. Das vollständig ausgefüllte Antragsformular – möglichst vor der Entbindung.
  2. Die Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstermin vom Arzt oder der Hebamme, möglichst zeitnah zu diesem Termin ausgestellt, aber auf keinen Fall nach der Entbindung!
  3. Die vom Arbeitgeber ausgefüllte, unterschriebene und mit dem Firmenstempel versehene Arbeitgeber-Bescheinigung.
  4. Die vom Standesamt ausgestellte Geburtsbescheinigung für Mutterschaftshilfe des Kindes, wenn du privatversichert oder geringfügig beschäftig bist, dem Amt aber keine fristgerechte Bescheinigung über den mutmaßlichen Entbindungstermin zugesandt hast.

Du hast noch Fragen?

Diese Übersicht gibt nur die wesentlichen Punkte für jeden der einzelnen Bereiche der Behördengänge nach der Geburt wieder. Wenn du unsicher bist, welcher Fall auf dich zutrifft, z. B. beim Thema Krankenversicherung oder Mutterschaftsgeld, wende dich direkt an deine Krankenkasse, die Mitarbeiter dort helfen dir gern und kennen jedes noch so verzwickte Detail.

Auch bei den zuständigen Behörden, wie z. B. dem Standesamt oder der Agentur für Arbeit, kannst du dich selbstverständlich telefonisch erkundigen, wenn du unsicher bist oder Fragen hast.

Super Service der Stadt Köln

In Köln gibt es für alle werdenden Eltern eine super Checkliste von der Stadt Köln:

Da klickt man sich einfach durch und hat am Ende eine Liste mit allen wichtigen ToDos, die man als PDF runterladen kann. Super!

Außerdem gibt es auf der Seite noch ganz viele Tipps, worum man sich rund um die Geburt kümmern sollte.

Behördengänge nach der Geburt

Pin it!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Wenn Du wissen möchtest, welche Daten wir beim Hinterlassen eines Kommentars speichern, schau bitte in unsere Datenschutzerklärung.