Gesunde Zähne fangen früh an – und Zahnprophylaxe bei Kindern muss nicht teuer sein. Was viele Eltern nicht wissen: Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt für Kinder zwischen 6 und 17 Jahren eine Reihe von Prophylaxe-Leistungen komplett. Die meisten davon werden zweimal jährlich bezahlt, in manchen Fällen sogar viermal.
Welche Leistungen das sind und was du beim Zahnarzt konkret ansprechen solltest, steht hier.
Inhalt
Ab wann zum Zahnarzt – und wie oft?
Die erste Zahnarztuntersuchung empfiehlt sich bereits kurz nach dem Durchbruch der ersten Milchzähne – also ab etwa einem Jahr. Viele Kinderärzte schauen bei den U-Untersuchungen kurz in den Mund, aber ein Zahnarztbesuch ist davon unabhängig sinnvoll.
Ab dem 6. Lebensjahr, wenn die bleibenden Zähne durchbrechen, übernimmt die Krankenkasse die Individualprophylaxe-Maßnahmen. Bis dahin gilt: zweimal jährlich zur Kontrolle, auch wenn keine Beschwerden bestehen. Karies bei Milchzähnen schmerzt, kann Entzündungen verursachen und beeinflusst die Entwicklung der bleibenden Zähne.
Milchzähne: Prophylaxe lohnt sich trotzdem
Ein verbreiteter Irrtum: Milchzähne fallen ja sowieso aus – also spielt es keine Rolle, ob sie Karies bekommen. Das stimmt nicht. Erkrankte Milchzähne können Entzündungen verursachen, die das darunter liegende bleibende Gebiss schädigen. Außerdem brauchen Kinder ihre Milchzähne zum Kauen, Sprechen und als Platzhalter für die bleibenden Zähne.
Für Kinder unter 6 Jahren mit erhöhtem Kariesrisiko kann die Krankenkasse in Ausnahmefällen bereits einzelne IP-Leistungen übernehmen – das klärt der Zahnarzt im Einzelfall.
Individualprophylaxe für Kinder: IP1 bis IP5
Die IP1 – Bestandsaufnahme
Die IP1 dient dazu, den sogenannten Mundhygienestatus zu erstellen. Der Zahnarzt – oder eine Zahnarzthelferin – färbt die Zähne des Kindes ein, um zu zeigen, wo es Zahnbelag hat und selbst noch besser putzen kann. Außerdem gibt die Behandlung Rückschluss darauf, ob und wo das Zahnfleisch entzündet ist.

Die IP2 – Beratung und Aufklärung
Im Gespräch mit dem Kind – und ggf. seinen Eltern – klärt der Zahnarzt über die Ursachen von Karies und Zahnfleischerkrankungen auf. Dazu zeigt er dem Kind, wie es seine Zähne richtig putzt und geht auch auf die richtige Ernährung ein.
Außerdem erfolgt eine Beratung über die richtige Anwendung von Zahnpasta und ggf. Fluorschutz-Gel.
Die IP3 – Wiederholung der Untersuchung
Die IP3 ist eine Wiederholung von IP1 und IP2 – sie wird nicht bei jedem Kind und nicht bei jedem Zahnarzt routinemäßig durchgeführt, ist aber grundsätzlich eine Kassenleistung.

Die IP4 – Schutz für die Zähne
Im Rahmen dieser Maßnahme werden die Zähne mit fluorhaltigen Lacken behandelt und so vor Kariesbefall geschützt. Diese Behandlung wird in einigen Fällen auch schon bei Kindern vor dem 6. Geburtstag bezahlt, z. B. wenn ein erhöhtes Kariesrisiko vorliegt.
Die IP5 – Versiegelung der Backenzähne
Die bleibenden Backenzähne können im Rahmen dieser Maßnahme auf Kosten der Krankenkasse mit Lack versiegelt werden. Manchmal ist eine Versiegelung auch bei Schneidezähnen sinnvoll, dies übernimmt die Kasse allerdings nicht.
Lohnt sich die Kassenprophylaxe?
Sprich den Zahnarzt deines Kindes auf diese Leistungen an – nicht jede Praxis bietet sie von sich aus an. Sie decken nicht immer alle nötigen Maßnahmen ab, sind aber eine solide Grundlage für gesunde Zähne ohne zusätzliche Kosten.
Wer einen Überblick über alle Kassenleistungen für Kinder sucht, findet ihn im Artikel zu den Vorsorgeuntersuchungen für Kinder.
Was Eltern zuhause tun können
Die Kassenleistungen sind eine gute Grundlage – aber der größte Teil der Zahngesundheit entsteht im Alltag. Ein paar Punkte die einen Unterschied bringen:
Zweimal täglich putzen, morgens und abends – das Abendputzen ist das wichtigere. Elektrische Zahnbürsten reinigen gründlicher als Handzahnbürsten und sind ab etwa 3 Jahren empfehlenswert. Fluoridhaltige Kinderzahnpasta schützt den Zahnschmelz; die richtige Menge und Konzentration hängt vom Alter ab – der Zahnarzt berät dazu im Rahmen der IP2. Zahnseide oder Interdentalbürsten sind ab dem Moment sinnvoll, wenn Zähne eng aneinander stehen.
Und: Zuckerhaltige Getränke wie Säfte oder Limonaden sind für die Zähne belastender als Süßigkeiten, weil sie dauerhaft im Mund bleiben. Wasser als Standardgetränk schützt die Zähne am besten.
Die Kombination aus regelmäßigen Zahnarztbesuchen, den kostenlosen Kassenleistungen und konsequenter Alltagshygiene ist das Wirksamste, was Eltern für die Zahngesundheit ihrer Kinder tun können – ohne großen Aufwand und ohne hohe Kosten.

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