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Die 10 wichtigsten Fragen und Antworten zum Sorgerecht

Sorgerecht

Was ist das Sorgerecht eigentlich genau? Wann ist das alleinige Ausüben des Sorgerechts möglich und wer bekommt das Sorgerecht bei einer Scheidung?

Die zehn wichtigsten Fragen und Antworten zum Sorgerecht:

1. Was beinhaltet das Sorgerecht?

Das Sorgerecht umfasst drei Bereiche:

  • Die Personensorge beinhaltet persönliche Angelegenheiten des Kindes – z. B. Erziehung, Pflege, Aufsicht, Umgangsbestimmung und Aufenthaltsbestimmung.
  • Die Vermögenssorge beinhaltet die wirtschaftlichen und finanziellen Angelegenheiten des Kindes – z. B. die Inbesitznahme und Verwaltung des Vermögens.
  • Die Vertretungsmacht beinhaltet die rechtliche Vertretung des Kindes – z. B. vor Gericht, bei Banken etc.

2. Wer hat das Sorgerecht bei nicht verheirateten Paaren?

Sind die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt nicht verheiratet, erhält die Mutter zunächst das alleinige Sorgerecht. Heiraten die Eltern nach der Geburt, erhalten sie dadurch automatisch das gemeinsame Sorgerecht.

Bei unverheirateten Eltern ist auf Antrag ebenfalls das gemeinsame Sorgerecht möglich: Dazu muss der leibliche Vater eine sogenannte Sorgeerklärung abgeben. Diese muss notariell beurkundet werden, ansonsten ist sie unwirksam. Ist der Vater noch minderjährig, müssen außerdem seine Eltern zustimmen.

3. Was passiert bei einer Scheidung mit dem Sorgerecht?

Entgegen weitläufiger Meinung erhält im Falle einer Scheidung nicht immer ein Elternteil das alleinige Sorgerecht. Stattdessen behalten in der Regel beide Elternteile weiterhin das gemeinsame Sorgerecht.

Nur, wenn dies nicht möglich ist – wenn die Eltern etwa dermaßen zerstritten sind, dass sie sich nicht über Angelegenheiten des Kindes einigen können –, kommt das alleinige Sorgerecht in Betracht. Dafür ist ein Antrag beim zuständigen Familiengericht nötig und es müssen strenge Voraussetzungen erfüllt sein.

4. Wie wird das gemeinsame Sorgerecht ausgeübt?

Leben die Eltern zusammen, ist die Lage klar. Bei getrennt lebenden Eltern gilt Folgendes: Der Elternteil, bei dem das Kind wohnt, darf über alltägliche Angelegenheiten des Kindes allein bestimmen und muss sich dazu nicht mit dem anderen Elternteil absprechen. Dazu gehören z. B. Dinge wie Essen, Zahnarztbesuche oder Zubettgehzeit.

Die Entscheidung über bedeutende Angelegenheiten des Kindes erfordert hingegen eine Absprache und Einigung beider Elternteile. Das gilt z. B. für die Wahl der Schule, für die Verwaltung des Kindesvermögens oder für größere medizinische Eingriffe.

5. Wie bekommt man das alleinige Sorgerecht?

Nicht verheiratete Mütter erhalten das alleinige Sorgerecht automatisch bei der Geburt. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht und verstirbt ein Elternteil, erhält der andere ebenfalls das alleinige Sorgerecht.

In allen anderen Fällen müssen strenge Voraussetzungen erfüllt sein, damit ein Elternteil das alleinige Sorgerecht erhalten kann – rein emotionale Gründe sind nicht ausreichend. Unter folgenden Bedingungen kann einem Elternteil das Sorgerecht entzogen werden:

  • Alkohol- oder Drogensucht
  • Misshandlung des Kindes und/oder der Mutter
  • Straffälligkeit in erheblichem Maß
  • Missbrauch des Sorgerechts (z. B. Anstiftung zu Straftaten)
  • Gesundheitsgefährdung des Kindes (z. B. Verweigerung notwendiger ärztlicher Behandlungen)
  • Vernachlässigung des Kindes (z. B. Mangelernährung)
  • Veruntreuung des Vermögens des Kindes
  • gefährliches Umfeld (z. B. Drogenszene)
  • Erziehungsfehler (z. B. staatsfeindliche Erziehung)

6. Nach welchen Kriterien entscheidet das Gericht über das alleinige Sorgerecht?

Stellt ein Elternteil beim Familiengericht einen Antrag auf alleiniges Sorgerecht, müssen nicht nur die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt sein. Maßgeblich ist immer das Kindeswohl. Das Gericht entscheidet deshalb außerdem anhand folgender Kriterien:

Kontinuität:

  • Bei wem lebte das Kind während des Trennungsjahres?
  • Zu welchem Elternteil hat das Kind eine stärkere Bindung?
  • Bei wem erhält das Kind eine einheitliche, stabile Erziehung und kann sich ausgeglichen entwickeln?

Förderung:

  • Welchen Bildungsstand haben die Elternteile jeweils?
  • Wie ist ihre finanzielle Situation?
  • Wo hat das Kind die bessere Grundlage für eine gute Förderung und Entwicklung?

Soziales Umfeld:

  • Bei wem wird das Kind nicht von seinem bisherigen sozialen Umfeld getrennt?
  • Wo war der bisherige Lebensmittelpunkt des Kindes?
  • Wo ist die Schule des Kindes?
  • Wo leben Geschwister, Verwandte und Freunde?

Kindeswille:

  • Kinder ab 14 Jahren müssen dazu befragt werden, bei wem sie leben möchten.
  • Der Kindeswille ist für das Gericht nicht zwingend verbindlich.
  • Bei jüngeren Kindern wird im Einzelfall je nach geistiger Reife entschieden, ob sie angehört werden.

7. Was ist der Unterschied zum Umgangsrecht?

Das Umgangsrecht beinhaltet das Recht beider Elternteile, mit dem Kind Umgang zu pflegen. Gemäß § 1684 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) haben die Eltern nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht zum Umgang. Neben regelmäßigen Besuchen gehören darüber hinaus auch die Möglichkeit gemeinsamer Ferien und telefonischer Kontakt dazu.

Zum Umgangsrecht gehört es auch, während der Besuchszeiten über Alltagsangelegenheiten des Kindes zu entscheiden, z. B. Nahrung, Zubettgehzeit oder Tagesausflüge. Das Umgangsrecht steht nicht nur nicht-sorgeberechtigten Eltern zu – auch Großeltern, Geschwister oder Stiefeltern können ein Recht auf Umgang mit dem Kind haben.

8. Wer bekommt das Sorgerecht im Todesfall der Eltern?

Versterben beide Elternteile, geht das Sorgerecht nicht einfach an die nächsten Angehörigen über. Auch Stiefelternteile, Lebensgefährten der Eltern oder die Taufpaten des Kindes bekommen nicht automatisch das Sorgerecht. Stattdessen liegt die Entscheidung über das Sorgerecht beim Familiengericht. Dieses bestimmt in dem Fall einen Vormund für das Kind – in der Regel werden Familienangehörige dabei bevorzugt.

Die Eltern haben außerdem die Möglichkeit, zu Lebzeiten eine Sorgerechtsverfügung zu erstellen. In dieser können sie verbindlich festlegen, wer in ihrem Todesfall Vormund des Kindes werden soll. Auch der Ausschluss bestimmter Personen ist möglich.

9. Was ist, wenn sich gemeinsam sorgeberechtigte Eltern nicht einigen können?

Eltern, die das gemeinsame Sorgerecht innehaben, sind verpflichtet, dieses eigenverantwortlich, einvernehmlich und im Interesse des Kindes auszuüben. Sollte es dennoch einmal zu Unstimmigkeiten bezüglich des besten Vorgehens für das Kind kommen, müssen sie gemäß § 1627 BGB versuchen, sich zu einigen.

Ist das nicht möglich, muss auf Antrag das Familiengericht entscheiden. In dem Fall überträgt das Gericht die Entscheidung über eine bestimmte Angelegenheit auf einen Elternteil.

10. Wie ist das Sorgerecht bei einer Adoption geregelt?

Paare, die ein Kind bei sich aufnehmen, erhalten zunächst die sogenannte Pflegeerlaubnis. Damit haben sie Anspruch auf Kindergeld und Elternzeit – das Sorgerecht haben sie jedoch noch nicht inne. Dieses erhalten sie erst nach Zustimmung des Vormundschaftsgerichts.

Wird aus dem bloßen Pflegeverhältnis ein Antrag auf Adoption gestellt und durch das Vormundschaftsgericht bestätigt, erlangt das minderjährige Kind den Status eines leiblichen Kindes gegenüber den Adoptierenden und ihren Verwandten. Damit werden auch alle alten Verwandtschaftsverhältnisse gekappt. Bei zum Adoptionszeitpunkt volljährigen Kindern erlangt das Kind seinen Abstammungsstatus nur gegenüber den Adoptiveltern, alte Verwandtschaftsverhältnisse bleiben dennoch bestehen.

In beiden Fällen wird das Kind gegenüber seinen Adoptiveltern so behandelt, als seien sie biologische Eltern, alle Konsequenzen des Sorgerechts gelten auch hier.

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